Sitzung: 18.04.2024 Gemeinderat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der geplante Wohnhausneubau mit
Garage liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Trosdorf
West“, 2. Änderung.
Laut Festsetzungen handelt es sich um
ein allgemeines Wohngebiet mit Einzelhausbebauung. Es sind zwei Vollgeschosse
zulässig. Diese können im Erdgeschoss und im Untergeschoss angeordnet werden
(I+U). Der Ausbau des Dachgeschosses einschl. Gauben zum Wohnraum ist möglich.
Ein Kniestock bis 75 cm Höhe bei einer Dachneigung von 22° bis 32° ist
zulässig.
Im vorliegende Bauantrag wird an
mehreren Stellen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
abgewichen. Daher wird im Antrag sowohl die Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes als auch eine Abweichung von der Bayerischen Bauordnung wegen
Überschreitung der Wandhöhe der Garage zum Nachbargrundstück gestellt.
Folgende Abweichungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden beantragt bzw. liegen vor:
·
das
2. Vollgeschoss liegt im 1. Stock,
·
der
vorgegebene Baurahmen sowohl des Wohnhauses als auch der Garage wird verlassen,
·
die
Garage mit Satteldach wird direkt an das Wohnhaus angebaut und ist nicht
freistehend und hat kein Flachdach,
·
durch
die Verschiebung der Garage nach Süden ergibt sich eine Überschreitung der
zulässigen Wandhöhe von 3 Meter zum Nachbargrundstück im Mittel auf 4,22 m.
Die Ausführungen des 1.
Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Punkt wurde zurückgestellt.
Abstimmung: |
Für: |
19 |
Gegen: |
0 |