Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der geplante Wohnhausneubau mit Garage liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Trosdorf West“, 2. Änderung.

 

Laut Festsetzungen handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet mit Einzelhausbebauung. Es sind zwei Vollgeschosse zulässig. Diese können im Erdgeschoss und im Untergeschoss angeordnet werden (I+U). Der Ausbau des Dachgeschosses einschl. Gauben zum Wohnraum ist möglich. Ein Kniestock bis 75 cm Höhe bei einer Dachneigung von 22° bis 32° ist zulässig.

 

Im vorliegende Bauantrag wird an mehreren Stellen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes abgewichen. Daher wird im Antrag sowohl die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes als auch eine Abweichung von der Bayerischen Bauordnung wegen Überschreitung der Wandhöhe der Garage zum Nachbargrundstück gestellt.

 

Folgende Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden beantragt bzw. liegen vor:

 

·         das 2. Vollgeschoss liegt im 1. Stock,

·         der vorgegebene Baurahmen sowohl des Wohnhauses als auch der Garage wird verlassen,

·         die Garage mit Satteldach wird direkt an das Wohnhaus angebaut und ist nicht freistehend und hat kein Flachdach,

·         durch die Verschiebung der Garage nach Süden ergibt sich eine Überschreitung der zulässigen Wandhöhe von 3 Meter zum Nachbargrundstück im Mittel auf 4,22 m.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Punkt wurde zurückgestellt.

 


Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0