Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch sowie die Aufstellung der gegenwärtigen Kindergartenbeiträge dienen zur Kenntnis.

 

Zusammenfassend wird hier festgehalten:

 

Die laufenden Kosten haben sich für die folgenden Einzelbereiche im Verhältnis zum Jahr 2014 in den vergangenen drei Jahren wie folgt entwickelt (Tendenz weiter steigend):

 

ž   Der Bereich der Kinderbetreuung (Gl. 42) ist seit 2014 von laufenden Kosten von 486.404,00 EUR auf 1.213.000,00 EUR angestiegen. In den letzten drei Jahren sind Investitionskosten von 3.286.630,91 EUR aufgewendet worden.

 

ž   Für den laufenden Betrieb und Unterhalt der Schulen (Gl. 21) brachte die Gemeinde Bischberg jährlich 288.479,48 EUR im Jahr 2014 auf und im Vergleich 480.716,38 EUR im Jahr 2023. In den letzten drei Jahren sind Investitionskosten von 743.006,52 EUR aufgebracht worden.

 

Hinzukamen 2023 die Kosten im Bereich der Jugendsozialarbeit an der Grundschule von 8.209,09 EUR.

 

ž   Im Bereich kommunale Freizeitanlagen sind die Unterhaltsausgaben von 658,35 EUR im Jahr 2014 auf 12.690,93 EUR im Jahr 2023 angestigen. Hier wurde in den letzten drei Jahren ein Betrag von 117.234,89 EUR investiert, nachdem beschlossen worden war, dass alle zwei bis drei Jahre ein Spielplatz neu ausgebaut werden soll.

 

ž   Für die Förderung der Vereinsjugendarbeit brachte die Gemeinde 2014 einen Betrag von 7.048,00 EUR auf. Diese betrug 12.428,00 EUR im Jahr 2023.

 

ž   Für das Ferienprogramm werden nach wie vor jährlich 5.000,00 EUR zur Verfügung gestellt, wobei der durchschnittliche Netto-Ausgabebetrag in den letzten drei Jahren 3.372,66 EUR betrug.

 

 

 

Darüber hinaus sind für große Investitionsmaßnahmen wie Schulsanierungen, Kindergarten Neu- und Erweiterungsbauten u. ä. seit der Sanierung der Grundschule mit Abschluss im Jahr 2012 Kosten in Höhe von insgesamt 17.378.385,38 EUR angefallen, wobei sich der Eigenanteil der Gemeinde Bischberg auf 9.619.835,38 EUR belief.

 

Noch nicht berücksichtigt sind hier weitere Aufwendungen für Zuwendungen an Träger wie bspw. Zuschüsse für das Mensapersonal der OGS, Einrichtung der JaS, Investitionszuschüsse etc. sowie die zeitnah erforderlichen Investitionen für die KiTa-Gebäude St. Marien und St. Markus.

 

Derzeit bestehen die folgenden Einrichtungen in Bischberg:

 

Freie Träger - Kinderbetreuung:

Kindertagesstätte „Am Vogelberg“ mit 75 Kindergartenplätzen und 15 Kinderkrippenplätzen (3+1)

Kindertagesstätte „St. Matthäus“ mit 35 Kindergartenplätzen und 29 Kinderkrippenplätzen (4 Gruppen)

Kindertagesstätte „St. Markus“ mit 75 Kindergartenplätzen und 12 Kinderkrippenplätzen (3+1),  sanierungsbedürftig, Raumkonzept entspricht nicht den gesetztlichen Vorgaben

Kindertagesstätte „St. Marien“ mit 50 Kindergartenplätzen und 10 Kinderkrippenplätzen (2+1), sanierungsbedürftig, Raumkonzept entspricht nicht gesetzlichen Vorgaben

Kinderhort „Regnitzpiraten“ – 75 Plätze von Schulbeginn bis 14 Jahre

 

Kommunale Einrichtung als Sachaufwandsträger- Schule

Offenes Ganztagesangebot – wechselnde Kinderzahlen ca. 120 Kinder

Jugendsozialarbeit eingerichtet über freien Träger

 

Weitere Einrichtungen freier Träger

Jugendheim -     fehlende feste Führung, sehr unregelmäßige Aktivitäten, sanierungsbedürftig

 

Fazit:

 

Der Druck auf die Kommunen bezüglich der Übernahme weiterer Kosten und der Erweiterung des Leistungsspektrums im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe nimmt immer mehr zu (siehe auch Berichte im Fränkischen Tag in den letzten Wochen). Aufgrund der steigenden Kosten auch in anderen Bereichen (Straßenbau, Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, etc.) stellt sich die Frage, wie die Kommune ihren Pflichtaufgaben noch nachkommen soll bzw. kann.

 

So muss alleine für die Kinderbetreuung nach dem BayKiBiG im Jahr 2024 ein Eigenanteil von 1.137.000,00 EUR zur Verfügung gestellt werden, welcher bereits 7,95 % des Verwaltungshaushalts beansprucht. Hinzu kommen die oben beschriebenen Investitionskosten.

 

Bei aller Bereitschaft der Gemeinde Bischberg zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Kommune nicht zum Ausfallbürgen für alles werden, was auf anderer Ebene nicht mehr geleistet werden kann oder will. Mit einem deutlichem Hinweis auf diese Problematik ging zwischenzeitlich auch ein Brief an unsere Landtagsabgeordneten bzw. den Bayerischen Gemeindetag als Interessensvertretung der Kommunen.

 

 

Ohne Abstimmung