Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Zur Kirchweih Bischberg im Jahr 2023 hatte sich der Ortskulturring Bischberg 1973 e.V. dankenswerter Weise wieder bereit erklärt unter finanzieller Bezuschussung der Gemeinde Bischberg das Festzelt zu betreiben und so wurde die zweite Bischberger Vereins-KERWA mit ausschließlich positiver Resonanz aus der Bürgerschaft und aus den beteiligten Vereinen durchgeführt. Die Gemeinde Bischberg hatte im Vorfeld im Rahmen der freiwilligen Vereinsförderung (Art. 57 GO i. V. mit GR-Beschluss TOP 84/2022) bereit erklärt, einen Festbetragszuschuss in Höhe von 10.000,00 EUR zu gewähren. Hintergrund war, dass sich alle Vereine in der Gesamtgemeinde am Projekt beteiligen und so gemeinsam unter dem Hut des Dachverbandes OKR an einem möglichen Erfolg arbeiten können. Mit dem Zuschuss sollte also die Gemeinschaft der Vereine und der Zusammenhalt für den gemeinnützigen Einsatz gezielt gefördert werden. Unabhängig von den Richtlinien zur Vereinsförderung (Jugendarbeit und Investitionen).

 

Auf die Ausschreibung des Festbetriebs der Bischberger Kirchweih konnte weiterhin kein Interessent gefunden werden. Der bisherige Festwirt Herr Schuhmann hat entgegen seiner Aussage im Jahr 2022 ein weiteres Engagement in Bischberg ab dem Jahr 2024 und Folgejahre im Jahr 2023 abgelehnt. Nach dem zweiten Jahr der Abrechnung der „Bischberger VereinsKERWA“ wird auch immer deutlicher warum (geringe Gewinnspanne – eher Verlust orientiert). Für die Bischberger Vereine ist dies aber eine gute Möglichkeit Ihre Einnahmen aufstocken.

 

Die durchgeführte Veranstaltung ist neben dem bereits etablierten Weihnachtsmarkt des OKR Bischberg ein weiteres Beispiel, wie die Zusammenarbeit zwischen den Vereinen in der Gemeinde Bischberg gefördert werden kann, damit alte Bräuche, Sitten und Traditionen weiter am Leben erhalten werden können. Die Anzahl der an der Kerwa beteiligten Vereine stiegt von 15 im Jahr 2022 auf 21 im Jahr 2023. Insgesamt wurden 1.570 (2022: 818,75) Arbeitsstunden geleistet. Große Vereinsfeste können aufgrund der rechtlichen Vorgaben und der Organisation kaum noch von einem Verein alleine gestemmt werden, wenn es im Ort nicht eine festverwurzelte Ortsgemeinschaft oder einen Dachverband gibt. Dies ist zum Glück in der einen oder anderen Form in jedem Ortsteil noch dadurch umsetzbar.

 

Es steht ein Auszahlungsbetrag von 15.667,50 EUR (2022: 11.462,50 EUR) gegenüber den Vereinen. Nachdem im Jahr 2023 sehr viele Helferstunden mehr geleistet wurden, sieht der OKR nicht die Möglichkeit wie unter TOP 9/2023 gefordert, eine Rücklage für das Jahr 2024 zu bilden.

 

Auch am Ende der Kerwa 2023 waren sich alle Beteiligten einig, dass es eine gelungene Aktion war und es versucht werden sollte, im Jahr 2024 unter den bekannten Rahmenbedingungen wieder an den Start zu gehen.

 

Der Ortskulturring Bischberg schüttet bekanntlich die Gewinne der gemeinsamen Veranstaltungen im Nachgang als Zuschuss an die beteiligten Vereine aus, so dass hier nur aus den vom Ortskulturring erworbenem Anteil eine Rücklage gebildet werden kann. Diese dient bislang immer noch der ausstehenden Steuerveranlagung der Geschäftsjahre 2022 und 2023.

 

Aufgrund der vielen Helferstunden im Festzelt durch die Erweiterung des Angebots fällt der anteilige Zuschuss für die Vereine geringer aus. Eine weitere Rücklage für künftige Jahre konnte daher bislang nicht gebildet werden.

 

Um aber eine kulturelle Kirchweihveranstaltung in Bischberg im bisherigen Rahmen darbieten zu können, Bedarf es zu Beginn ein Eigenkapital in Höhe von rund 25.000 EUR. Dies wird für folgende Vorleistungen benötigt: Kaution Festzelt 900 EUR bis 1.000 EUR, Versicherungsbeiträge 2.100 EUR, Werbung 300 EUR, Wechselgeld 17.500 EUR und Wareneinkauf.

 

Satzungsgemäß obliegt zwar dem OKR Bischberg die Pflege des Brauchtums, sprich Faschings- und Kirchweihveranstaltungen sowie bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke. Jedoch hat dieser aufgrund seiner zahlreichen Förderungen von Vereinen und wenigen Einnahmenmöglichkeiten kaum Rücklagen, das komplette Risiko abzufangen, um die Existenz des OKR nicht zu gefährden. Nur unter der Voraussetzung einer Bezuschussung durch die Gemeinde ist der Ortskulturring Bischberg 1973 e. V. bereit, den Festzeltbetrieb der Kirchweih 2024 erneut zu übernehmen.

 

Der Gemeinderat Bischberg soll daher heute entscheiden, in welchem Rahmen die Kirchweih 2024 im Gemeindeteil Bischberg stattfinden soll.

 

Nachdem nun bereits auch in Trosdorf die Kirchweih durch die Trosdorfer Vereine neu aktiviert wurde, sollte sich der Gemeinderat Bischberg überlegen, dass es auch hier zu Anträgen auf einen Zuschuss kommen kann. Im Jahr 2023 wurden hier die Kosten der Getränke der Kinder- und Jugenddisco mit 110,29 EUR durch den 1. Bürgermeister übernommen. Ein Abrechnungsergebnis der einzelnen Ortsfestlichkeiten zur jeweiligen Kirchweih liegt der Verwaltung nicht vor und somit können hier auch keine weiteren Aussagen dazu getroffen werden. Jedoch scheint hier auch kein Veranstalter Probleme zu haben, die Kirchweihfeste im bisher üblichen Rahmen umzusetzen. Sonst hätten sich diese bereits bei der Gemeinde Bischberg hinsichtlich einer Bezuschussung gemeldet.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat würdigt grundsätzlich das Engagement des Ortskulturrings Bischberg 1973 e. V. als Dachverband und der teilnehmenden Vereine zur Umsetzung der Bischberger Kirchweih 2022 und 2023. Im Jahr 2024 soll im Interesse aller Bürger*innen eine Pflege des Brauchtums der Kirchweih in Bischberg im gleichen Umfang möglich sein.

 

Der Gemeinderat Bischberg erkennt daher an, dass der Ortskulturring Bischberg 1973 e. V. ein wirtschaftliches Risiko für alle Vereine übernimmt. Daher beschließt der Gemeinderat Bischberg erneut, einen Zuschuss von 10.000,00 EUR zur Durchführung des Festzeltbetriebes an der Bischberger Kirchweih 2024 als freiwillige Vereinsförderung (Art. 57 GO) zu übernehmen.

 

Bedingung ist, dass ein möglicher Gewinn des Festzeltbetriebes wieder an alle beteiligten Vereine in Form einer Zuschussauszahlung zurückgewährt wird. Selbstverständlich darf der eigene Gewinnanteil sowie eine Rücklage für die abzuführenden Steuern bzw. für spätere Kirchweihveranstaltungen einbehalten werden.

 


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0