Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 12, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Bereits in der Sitzung am 26. Oktober 2023, TOP 110, wurde kurz informiert, dass der Toilettenwagen des Ortskulturrings Bischberg 1973 e.V. (OKR) in die Jahre gekommen ist und nicht mehr für Veranstaltungen genutzt werden kann. Der Toilettenwagen war für die ortsansässigen Vereine schnell greifbar und mit den Einnahmen aus der Entleihe konnten im groben Umfang die laufenden Unterhaltsaufwendungen gedeckt werden.

 

Die Informationen des OKR-Vorsitzenden Herrn Friedrich Ziegler über die Neuanschaffung bzw. Miete eines Toilettenwagens dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Die Anmietung eines Toilettenwagens ist gar nicht so einfach, denn der Markt ist nicht groß und in der Regel müssen diese auch selbst geholt bzw. zurückgebracht werden. Die Kosten für eine Entleihe liegen alleine für die Veranstaltungen des OKR bei ca. 2.000,00 EUR bis 3.000,00 EUR im Jahr ohne Berücksichtigung des zusätzlichen zeitlichen Aufwands für die Beteiligten. Kostengünstige Mietlösungen scheiden aufgrund haftungsrechtlicher Risiken für die Vorstandschaft aus. Deshalb zieht man den Ankauf eines neuen Toilettenwagens mit 34.000,00 EUR brutto vor.

 

Nach den gemeindlichen Richtlinien für die freiwillige Förderung der Gemeinde Bischberg für Vereine, Gruppen und Institutionen vom 15. April 2021 werden Einzelmaßnahmen der Neubeschaffung eines Vereins mit 20 % gefördert. Nachdem der OKR seine gesamten Einnahmen (Johannisfeuer, Kirchweih, Weihnachtsmarkt) nach Abzug der Verbindlichkeiten und Auslagen direkt an die örtlichen Vereine ausschüttet, ist er hier in seiner Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt

 

Im Vorfeld zur erneuten Vorlage im Gemeinderat hat der OKR versucht, Spenden zu generieren. Das Datum des Endes der Spendenaktion ist der 29. Februar 2024. Zum heutigen Zeitpunkt kann mit knapp 10.000,00 EUR Spendeneingang gerechnet werden.

 

Nachdem ein neuer Toilettenwagen auch eine Lieferzeit hat und die ersten Feste im Juni 2024 anstehen, muss zeitnah eine Entscheidung gefällt werden, ob ein Ankauf eines neues Toilettenwagens erfolgen und somit jeder Verein wieder mit der Nutzung eines Toilettenwagen rechnen kann.

 

Bei der Bezuschussung oder Kostenübernahme des Toilettenwagens handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Kommune (Art. 7 Abs. 1, Art. 57 Abs. 1 GO, Art. 83 Abs 1 BV). Die Angelegenheit wurzelt in der örtlichen Gemeinschaft bei kulturellen, sozialen sowie wirtschaftlichen Vereinsveranstaltungen. Eine Förderung stellt in diesem besonderen Fall eine Unterstützung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten dar. Hierzu hat die Gemeinde Bischberg sich die oben genannten Richtlinien gegeben. Nach § 2, § 3 Nr. 2.1 der Richtlinie beträgt der Fördersatz 20 %. Ebenso ist der Eigenanteil eines Vereins normalerweise 20 % mind. 500,00 EUR (§ 3 Nr. 2.1 Richtlinie). Eine Abweichung von den Richtlinien stellt eine Ausnahme dar und kann nur durch den Gemeinderat selbst beschlossen werden.

 

Die Verwaltung bittet bei der Entscheidung über die Gewährung eines höheren Zuschusses zu bedenken, dass mit der einmaligen Förderung des Toilettenwagens keine weiteren dauernden Verpflichtungen (Unterhaltskosten, Vermietungen, etc.) der Gemeinde über die Folgejahre eingegangen wird. Eine dauerhafte Verpflichtung lässt die Finanzkraft nicht zu. Hierauf hat auch bereits die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Bamberg im Zuge der Haushaltsplanungen in den vergangenen Jahren hingewiesen.


 

a)    Die Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Michael Dütsch und des Ortskulturringvorsitzenden Herrn Friedrich Ziegler dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg begrüßt den Neuerwerb eines Toilettenwagens. Abweichend zu § 2, § 3 Nr. 2.1 der gemeindlichen Richtlinie für die freiwillige Förderung der Gemeinde Bischberg für Vereine, Gruppen und Institutionen wird einmalig ein Zuschuss in Höhe von 100 % der nicht durch Spenden gedeckten Anschaffungskosten (24.000,00 EUR) gewährt. Ein Eigenanteil von 20 % durch den Ortskulturring als Dachverband der Bischberger Vereine wird aufgrund der Bedeutung des Vorhabens nicht gefordert.

 

Folgende Auflage wird mit dem Beschluss verbunden:

 

Möchte der Ortskulturring den Toilettenwagen nicht mehr verwalten und aufgeben, so fällt dieser in das Eigentum der Gemeinde Bischberg ohne einen wirtschaftlichen Ausgleich und Bedingungen.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 einzustellen.

 

Abstimmung:                 Für: 5                                                                Gegen: 12

 

 

b)    Die Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Michael Dütsch und des Ortskulturringvorsitzenden Herrn Friedrich Ziegler dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg begrüßt den Neuerwerb eines Toilettenwagens. Abweichend zu § 2, § 3 Nr. 2.1 der gemeindlichen Richtlinie für die freiwillige Förderung der Gemeinde Bischberg für Vereine, Gruppen und Institutionen wird einmalig ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten (17.000,00 EUR) gewährt. Ein Eigenanteil von 20 % durch den Ortskulturring als Dachverband der Bischberger Vereine wird aufgrund der Bedeutung des Vorhabens nicht gefordert.

 

Sollten bis Ende des Jahres 2024 keine weiteren Spenden durch den OKR Bischberg generiert werden können, übernimmt die Gemeinde Bischberg den Restbetrag zwischen eingegangenen Spenden und Anschaffungskosten (voraussichtlich 7.000,00 EUR).

 

Folgende Auflage wird mit dem Zuschuss verbunden:

 

Möchte der Ortskulturring den Toilettenwagen nicht mehr verwalten und aufgeben, so fällt dieser in das Eigentum der Gemeinde Bischberg ohne einen wirtschaftlichen Ausgleich und Bedingungen.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 einzustellen.

 


Abstimmung:

Für:

14

Gegen:

3