Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Eine Voraussetzung für die Förderung durch Bundes- und Landesmittel zur Sanierung des Hallenbades war der barrierefreie Ausbau im Zuge der Sanierungsarbeiten.

 

Nachdem die Umbauarbeiten abgeschlossen sind und die Barrierefreiheit im Hallenbad hergestellt ist, fehlt weiterhin ein barrierefreier Zugang zum Schwimmbecken. Diese Lücke kann durch die Anschaffung eines Beckenlifters geschlossen werden. Hier besteht die Möglichkeit, einen stationären Lifter am Beckenrand zu installieren oder sich für einen fahrbaren und variabel einsetzbaren Lifter zu entscheiden. Ein fahrbarer Lifter kann einsatzbereit in der Behindertenumkleidekabine geparkt und muss nur bei Bedarf in die Schwimmhalle gefahren werden.

 

Über die Funktionsweise des fahrbaren Beckenlifters informierte sich Bürgermeister Dütsch, der Senioren- und Behindertenbeauftragte Henk Klaassen und Vertreter der Verwaltung im Bamberger Hallenbad „Bambados“. Aufgrund der variableren Einsatzmöglichkeit hat der fahrbare Lifter eindeutige Vorteile gegenüber einer fest installierten Variante.

 

Es wurden zwei Angebote für fahrbare Beckenlifter, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, eingeholt.

 

Die beiden Beckenlifter unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihre Größe.

 

Der kompaktere Lifter (Liftsystem PAL) hat einen Grundkörper mit einer Länge von 89 cm und wäre somit optimal für die Aufbewahrung in der Behindertenkabine geeignet. Dieses Modell ist seit Jahren im „Bambados“ Bamberg zur vollen Zufriedenheit im Einsatz. Der Bruttoangebotspreis bei diesem Modell liegt bei 19.989,62 EUR einschl. Lieferung und Einweisung.

 

Der Grundkörper des zweiten Liftsystems (i-swim2) hat eine Länge von 1,42 m. Aufgrund dieser Länge wäre ein Parken in der Behindertenkabine am vorgesehenen Platz nicht möglich. Zusätzlich erleichtert ein kurzer Grundkörper das Rangieren am Beckenrand. Der Bruttoangebotspreis bei diesem Modell liegt bei 17.609,62 EUR einschl. Lieferung und Einweisung.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat beschließt, den kompakten Beckenlifter PAL entsprechend des Angebotes der Deutschen Hilfsmittel Gesellschaft mbH, Proviantbachstraße 1 ¼, 86153 Augsburg vom 15. Januar 2024 in Höhe von 19.989,62 EUR (brutto) zu vergeben.

 

Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushalt 2024 bereitgestellt.

 


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0