Sitzung: 07.12.2023 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Seit dem Schuljahr 2022/2023 leistet der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband
Bamberg Stadt und Land e. V. (AWO) Jugendsozialarbeit an der Grundschule
Bischberg. Grundlage ist die zwischen dem Fachbereich Jugend und Familie des
Landratsamtes Bamberg als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der
AWO als ausführenden Träger der freien Jugendhilfe, der Grundschule Bischberg,
der Gemeinde Bischberg und dem Staatlichen Schulamt Bamberg geschlossene
Kooperationsvereinbarung vom 3. August 2022.
Mit Schreiben vom 24. November 2023 stellt Herr Kirsch als
geschäftsführender Vorstand der AWO einen Antrag auf Übernahme des Eigenanteils
der AWO an den Kosten der Jugendsozialarbeit an der Grund- und Mittelschule
Bischberg durch die Gemeinde Bischberg für das Jahr 2024. Gegenstand dieses
Sachverhaltsvortrags ist die Übernahme der Kosten für die Jugendsozialarbeit an
der Grundschule, da über die Kostenübernahme an der Mittelschule die
Schulverbandsversammlung zu entscheiden hat.
Die Grundschule Bischberg ist nach § 36 BayEUG zur Zusammenarbeit mit
der Jugendsozialarbeit verpflichtet und daher gerne Kooperationspartner. Das
Schulamt berät und begleitet entsprechend der Kooperationsvereinbarung das
Projekt fachlich.
Die Finanzierung setzt sich nach der Kooperationsvereinbarung und der
Förderrichtlinie des Bay. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
wie folgt zusammen:
·
der
staatlichen Förderung, also der Förderung des Freistaats Bayern nach der
aktuellen Förderrichtline mit einem aktuellen Festbetrag in Höhe von 16.360,00
Euro pro Vollzeitstelle,
·
der
Förderung des Landkreises in selber Höhe,
·
dem
Eigenanteil des Trägers (AWO) in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten,
·
und
der Übernahme der restlichen Kosten durch den Sachaufwandsträger, also die
Gemeinde Bischberg.
Nach der Förderrichtlinie, die die reinen Personalkosten zum Gegenstand
hat, setzt die staatliche Förderung eine mindestens so hohe Beteiligung des
örtlichen Trägers der Jugendhilfe und einen Anteil des Zuwendungsempfänger,
also des ausführenden Trägers, hier der AWO, von mindestens 10 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben aus eigenen Mitteln voraus.
Sie führt zur Rolle des Sachaufwandsträgers unter Punkt 3.13 Satz 2 aus:
Die Gesamtfinanzierung, an der sich auch der Sachaufwandsträger der
Schule durch Übernahme der Raumkosten beteiligt und darüber hinaus beteiligen
kann, muss bei Antragstellung gesichert sein und schriftlich bestätigt werden.
Zum Eigenanteil
lautet die Regelung unter Punkt 3.14:
1Der
Zuwendungsempfänger hat einen Anteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben aus eigenen Mitteln zu erbringen. 2Geldspenden sowie
Bußgelder werden als Eigenmittel anerkannt. 3Beträgt die Höhe der
Zuwendung weniger als ein Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben, kann von der
Erbringung eines Eigenanteils durch den Zuwendungsempfänger abgesehen werden,
sofern im konkreten Fall Vorgaben anderer Geldgeber dem nicht entgegenstehen.
Im Falle der Grundschule Bischberg besteht die Jugendsozialarbeit aus
einer pädagogischen Fachkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 23
Stunden, also 0,6 Vollzeitäquivalent.
Die AWO hat hier lediglich den Eigenanteil von 10 % der reinen
Personalkosten zu tragen. Alle nach Förderung durch den Freistaat Bayern und
das Landratsamt Bamberg verbleibenden Kosten übernimmt bereits die Gemeinde
Bischberg neben der Kostenübernahme für die Räumlichkeiten, Büro- und
Kommunikation und Verwaltungskosten.
Herr Kirsch beantragt nun die Übernahme des o. g. Eigenanteils der AWO
in Höhe von 10 % der förderfähigen Personalkosten für das Jahr 2024 durch die
Gemeinde Bischberg. Dieser betrug im Jahr 2023 3.236,24 Euro. Zur Begründung
führt er die gewerkschaftlich erwirkten Tariferhöhungen und
Inflationsausgleichszahlungen an und erklärt, dass die AWO den Eigenanteil
nicht mehr länger stemmen könne. Er kündigt weiterhin an, die Arbeit in der
Gemeinde Bischberg vollständig einzustellen, sollte die Gemeinde die AWO hier
nicht vollständig von Kosten freihalten.
Eine Abstimmung mit dem Landratsamt Bamberg als örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe und der Regierung von Oberfranken als zuständige
Stelle für die Förderung durch den Freistaat Bayern wurde vorgenommen.
Das Landratsamt lehnt eine weitere Kostenübernahme trotz seiner
Gesamtverantwortung für die Jugendhilfe kategorisch ab. Seitens der Gemeinde
sollte nach Auskunft des Landratsamtes Bamberg analog der Entscheidungen zu
Defizitverträgen im Bereich der Kindertagesbetreuung dem zunehmenden Trend
einer Kostenverschiebung zulasten der Kommunen durch die freien Träger kein
weiterer Vorschub geleistet werden. Wie sich das förderrechtlich und
vertraglich auswirkt, wird derzeit noch geprüft. Es scheint derzeit so, also ob
sich die AWO Bamberg aus allen sozialen Projekten, die sich defizitär auf den
gesamten Finanzhaushalt auswirken, zurückzieht.
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat Bischberg beschließt, dass grundsätzlich weiterhin eine Jugendsozialarbeit an der Grundschule angeboten werden soll.
Aufgrund der Ausführungen der Förderrichtlinie zum Betrieb der Jugendsozialarbeit an Schulen wird der Antrag des Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bamberg Stadt und Land e. V. vom 24. November 2023 auf Übernahme des 10 %-igen Eigenanteils der AWO abgelehnt.
Sollte sich der Träger nicht mehr in der Lage sehen, den Eigenanteil zu tragen, so soll er sich zunächst an den zuständigen Jugendhilfeträger wenden. Lässt sich kein anderer Finanzierungspartner finden und rechtlich eine andere Finanzierungsart in Ordnung sein, so übernimmt die Gemeinde Bischberg weiterhin ihren rechtlich vorgegebenen Anteil.
Die notwendigen Haushaltsmittel sind im kommenden Jahr entsprechend vorzusehen.
Abstimmung: |
Für: |
17 |
Gegen: |
1 |