Sitzung: 02.11.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Für den Änderungsantrag – Neubau von
zwei Doppelhaushälften mit Garagen, Carport und
Stellplätzen wird das gemeindliche Einvernehmen für
die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.
Der Änderungsantrag betrifft die
Doppelhaushälften 3 und 4. Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung ändert sich
die Ausrichtung des Doppelhauses.
Da die genaue Lage des
Oberflächenwasserkanals der Flurstücke 408/15, 408/16 und 408/17, Gemarkung
Bischberg erst im Zuge der Baumaßnahme festgestellt werden kann, wird darauf
hingewiesen, dass dieser nicht überbaut werden darf.
Die Unterschriften der benachbarten
Grundstückseigentümer fehlen auf den Unterlagen.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
8 |
Gegen: |
0 |