Sitzung: 02.11.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Die
geplante Baumaßnahme liegt im Außenbereich von Bischberg, Rothof.
Für die Errichtung von zwei
landwirtschaftlichen Hallen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Eine nach § 35 Absatz 1 Nummer 1 BauGB
erforderliche Privilegierung für Bauvorhaben im Außenbereich ist vorhanden.
Die Unterschrift des
Grundstückseigentümers der Flurnummer 870/2, Gemarkung Bischberg fehlt auf den
Unterlagen.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
8 |
Gegen: |
0 |