Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Goldmann“, Röthelbachweg 39.

 

Für die Nutzungsänderung eines Raumes im Erdgeschoss zu einer Praxis wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.

 

Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt, wenn ein zusätzlicher Stellplatz neben der Zufahrt des bestehenden Carports auf dem Grundstück geschaffen wird.

 


Abstimmung:

Für:

8

Gegen:

0