Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Weinberge“, Weinbergstraße 5.

 

Für den geplanten Dachgeschossausbau wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.

 

Der Bauherr benötigt Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da der Bebauungsplan nur den Ausbau einzelner Giebelzimmer erlaubt und das Vorhaben außerhalb des dafür vorgesehenen Baurahmens liegt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend den gemeindlichen Satzungen zu entrichten sind.

 

Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

8

Gegen:

0