Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Kirchenäcker“, Klingenberg 10.

 

Für die Errichtung eines Carports wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

 

Der Carport befindet sich außerhalb des dafür im Bebauungsplan vorgesehen Baurahmens.

 

Die vorgeschriebene Vorgartenlinie von 2,00 m zum öffentlichen Grund wird eingehalten.

 

Die Oberflächenentwässerung hat über die bestehenden Hausanschlussleitungen bzw. schadlos für die benachbarten Grundstücke auf eigenem Grund zu erfolgen.

 

Die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer Flurnummern 275/17 und 275/21, Gemarkung Bischberg fehlen auf den Unterlagen.

 

Dem Antrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

9

Gegen:

0