Sitzung: 28.03.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Für die Errichtung
eines Carports wird das gemeindliche Einvernehmen für
die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.
Der Carport befindet sich außerhalb des
dafür im Bebauungsplan vorgesehen Baurahmens.
Die vorgeschriebene Vorgartenlinie von
2,00 m zum öffentlichen Grund wird eingehalten.
Die Oberflächenentwässerung hat über die
bestehenden Hausanschlussleitungen bzw. schadlos für die benachbarten
Grundstücke auf eigenem Grund zu erfolgen.
Die Unterschriften der benachbarten
Grundstückseigentümer Flurnummern 275/17 und 275/21, Gemarkung Bischberg fehlen
auf den Unterlagen.
Dem Antrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
9 |
Gegen: |
0 |