Sitzung: 28.03.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Für die Errichtung
eines Fahrradunterstandes wird das gemeindliche Einvernehmen für
die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.
Der bereits errichtete Fahrradunterstand
befindet sich außerhalb des dafür vorgesehen Baurahmens.
Die Oberflächenentwässerung hat über die
bestehenden Hausanschlussleitungen bzw. schadlos für die benachbarten
Grundstücke auf eigenem Grund zu erfolgen.
Die Unterschriften der benachbarten
Grundstückseigentümer fehlen auf den Unterlagen.
Die Gemeinde Bischberg übernimmt keine
Haftung für Fruchtstandsschäden des angrenzenden Straßenbegleitgrüns.
Dem Antrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
9 |
Gegen: |
0 |