Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Goldmann“, Röthelbachweg 43.

 

Für die Errichtung einer Terrassenüberdachung wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

 

Die Terrassenüberdachung befindet sich außerhalb des dafür im Bebauungsplan vorgesehen Baurahmens.

 

Die Oberflächenentwässerung hat über die bestehenden Hausanschlussleitungen bzw. schadlos für die benachbarten Grundstücke auf eigenem Grund zu erfolgen.

 

Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

9

Gegen:

0