Sitzung: 28.03.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich
des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Goldmann“, Röthelbachweg 43.
Für die Errichtung einer Terrassenüberdachung wird
das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
erteilt.
Die Terrassenüberdachung befindet sich außerhalb
des dafür im Bebauungsplan vorgesehen Baurahmens.
Die Oberflächenentwässerung hat über die
bestehenden Hausanschlussleitungen bzw. schadlos für die benachbarten
Grundstücke auf eigenem Grund zu erfolgen.
Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben
zugestimmt.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
9 |
Gegen: |
0 |