Sitzung: 28.03.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Die geplante
Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
„Kirchenäcker“, Klingenberg 12.
Für die Errichtung eines Fahrradunterstandes wird das gemeindliche Einvernehmen für
die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.
Der bereits
errichtete Fahrradunterstand befindet sich außerhalb des dafür vorgesehen
Baurahmens.
Die
Oberflächenentwässerung hat über die bestehenden Hausanschlussleitungen bzw.
schadlos für die benachbarten Grundstücke auf eigenem Grund zu erfolgen.
Die
Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Die Gemeinde
Bischberg übernimmt keine Haftung für Fruchtstandsschäden des angrenzenden Straßenbegleitgrüns.
Dem Antrag
auf isolierte Befreiung wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
9 |
Gegen: |
0 |