Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Kirchenäcker“, Klingenberg 12.

 

Für die Errichtung eines Fahrradunterstandes wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

 

Der bereits errichtete Fahrradunterstand befindet sich außerhalb des dafür vorgesehen Baurahmens.

 

Die Oberflächenentwässerung hat über die bestehenden Hausanschlussleitungen bzw. schadlos für die benachbarten Grundstücke auf eigenem Grund zu erfolgen.

 

Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Die Gemeinde Bischberg übernimmt keine Haftung für Fruchtstandsschäden des angrenzenden Straßenbegleitgrüns.

 

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

9

Gegen:

0