Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Der Bauantrag wurde in der 2. Bauausschusssitzung 2022 als TOP 15 und in der 3. Bauausschusssitzung als TOP 33 behandelt.

In beiden Fällen wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Bamberg möchte der Bauherr den fehlenden Brandschutz über ein externes Büro nachweisen lassen. Weiterhin können die Abstandsflächen nicht auf eigenem Grund nachgewiesen werden.


Die geplante Baumaßnahme zum Umbau und zur Nutzungsänderung des bestehenden Gastronomiegebäudes zu einer Unterkunft für Asylbewerber liegt im Altortbereich von Tütschengereuth, Tütschengereuther Hauptstraße 21.

 

Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung erweitert sich die Umnutzung des Anwesens nun auch auf das Dachgeschoss.

 

Die Unterschriften der Grundstücksnachbarn fehlen auf den Unterlagen.

 

Auf Grund der Umstände, dass der Bauherr bereits vollendete Tatsachen schafft, der Brandschutz nicht geregelt ist, sowie die rechtlich erforderlichen Abstandsflächen nach Artikel 6 der Bayerischen Bauordnung nicht eingehalten werden, wird der Bauantrag abgelehnt.

 


Abstimmung:

Für:

9

Gegen:

0