Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Kirchenäcker“, Schulstraße 43.

 

Für den geplanten Schuppenanbau mit Durchgangsüberdachung wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.

 

Der Bauherr benötigt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da das Bauvorhaben außerhalb des dafür vorgesehenen Baurahmens liegt. Weiterhin wird eine Abweichung von Artikel 6 Absatz 7 Satz 2 der Bayerischen Bauordnung für die Überschreitung der zulässigen Grenzbebauung benötigt.

 

Die Oberflächenentwässerung hat über die bestehenden Hausanschlussleitungen bzw. schadlos für die benachbarten Grundstücke auf eigenem Grund zu erfolgen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend den gemeindlichen Satzungen zu entrichten sind.

 

Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

9

Gegen:

0