Sitzung: 28.03.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Für den geplanten Schuppenanbau
mit Durchgangsüberdachung wird
das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans erteilt.
Der Bauherr benötigt eine Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da das Bauvorhaben außerhalb des dafür
vorgesehenen Baurahmens liegt. Weiterhin wird eine Abweichung von Artikel 6
Absatz 7 Satz 2 der Bayerischen Bauordnung für die Überschreitung der
zulässigen Grenzbebauung benötigt.
Die Oberflächenentwässerung hat über die
bestehenden Hausanschlussleitungen bzw. schadlos für die benachbarten
Grundstücke auf eigenem Grund zu erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die
zusätzlich geschaffenen Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend den
gemeindlichen Satzungen zu entrichten sind.
Die Grundstücksnachbarn haben dem
Bauvorhaben zugestimmt.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
9 |
Gegen: |
0 |