Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

In der 5. Sitzung des Bau- und Umweltschutzes am 22. November 2018 wurde einer

Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen für den Umbau des Anwesens in

Aussicht gestellt.

 


Die geplante Baumaßnahme liegt im Altortbereich von Trosdorf, Trosdorfer Hauptstraße 58.

 

Für den Dachgeschossausbau zur Errichtung einer zweiten Wohneinheit, Nutzungsänderung eines Wirtschaftsgebäudes zur Wohnnutzung und Errichtung zweier Dachgauben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Der Antragsteller beantragt die Abweichung von Artikel 6 der Bayerischen Bauordnung (Abstandsflächen).

Abstandsflächen kommen auf den gemeindlichen Flurnummern 44 und 152/5, Gemarkung Trosdorf sowie der Flurnummer 152/4, Gemarkung Trosdorf zum erliegen.

 

Weiterhin ist das Staatliche Bauamt am Verfahren zu beteiligen, da die Abstandsflächen auf der Staatsstraße 2262 zum erliegen kommen.

 

Die Ver- und Entsorgung hat über die bestehenden Hausanschlussleitungen zu erfolgen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend den gemeindlichen Satzungen zu entrichten sind.

 

Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

9

Gegen:

0