Sitzung: 28.03.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
In der 5.
Sitzung des Bau- und Umweltschutzes am 22. November 2018 wurde einer
Bauvoranfrage
das gemeindliche Einvernehmen für den Umbau des Anwesens in
Aussicht
gestellt.
Die geplante Baumaßnahme liegt im
Altortbereich von Trosdorf, Trosdorfer Hauptstraße 58.
Für den Dachgeschossausbau
zur Errichtung einer zweiten Wohneinheit, Nutzungsänderung eines
Wirtschaftsgebäudes zur Wohnnutzung und Errichtung zweier Dachgauben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der
Antragsteller beantragt die Abweichung von Artikel 6 der Bayerischen Bauordnung
(Abstandsflächen).
Abstandsflächen
kommen auf den gemeindlichen Flurnummern 44 und 152/5, Gemarkung Trosdorf sowie
der Flurnummer 152/4, Gemarkung Trosdorf zum erliegen.
Weiterhin
ist das Staatliche Bauamt am Verfahren zu beteiligen, da die Abstandsflächen
auf der Staatsstraße 2262 zum erliegen kommen.
Die Ver- und
Entsorgung hat über die bestehenden Hausanschlussleitungen zu erfolgen.
Es wird
darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen
Herstellungsbeiträge entsprechend den gemeindlichen Satzungen zu entrichten
sind.
Die
Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Dem
Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
9 |
Gegen: |
0 |