Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Seitens des Haupt- und Finanzausschusses vom 10. Juli 1990, TOP 1/90, gibt es einen Grundsatzbeschluss, dass die Vereine zum 10-jährigen, 25-jährigen, zum 40-jährigen- zum 50-jährigen, zum 60-jährigen zum 75-jährigen, zum 100-jährigen, zum 125-jährigen und dann jeweils alle 25 Jahre einen finanziellen Zuschuss und ein persönliches Geschenk erhalten.

 

Die Übergabe eines Geschenkes im Rahmen der repräsentativen Tätigkeit hat keine grundsätzliche Bedeutung und lässt keine erheblichen Verpflichtungen (Haushaltsvolumen VwHH ca. 14 Mill. EUR plus VmHH) erwarten, so dass Angesicht des Wortlauts von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO ein Geschäft der laufenden Verwaltung vorliegt.

 

Zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln ist nach der Geschäftsordnung der erste Bürgermeister Michael Dütsch nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a Spiegelstrich 2 der GeschäftsO der Gemeinde Bischberg bis zu einem Betrag von 25.000 EUR im Einzelfall berechtigt. Sollten die geringanfallenden Beträge nicht über die Vereinszuschusshaushaltsstellen aufgefangen werden können, so wäre ggf. auch eine Auszahlung über die HSt. 0000.6600 möglich.

 

Der seinerzeit gefasste Beschluss enthält keine konkreten Werte zu den Jahreszahlen, sondern nur Jahreszahlen für welche Jubiläen es etwas geben soll. Da die Feierlichkeiten wieder zunehmen, wurde die letzte Aktennotiz vom 1. August 2016 zu dem vorgenannten Beschluss mit einer neuen Aktennotiz überarbeitet und der erste Bürgermeister hat die Sätze geändert.

 

Nun bekommen Vereine

 

zum 25-jährigen Jubiläum                                                                                                                      150,00 EUR,

zum 50- oder 75-jährigen Jubiläum                                                                                                    300,00 EUR,

darüber hinaus ab 100-jährigen plus jeweils 25 Jahre                                                                 500,00 EUR.

 

Sollte dazwischen ein Jubiläum gefeiert werden, beträgt bei 10er Zahlen bis 99 Jahre der Betrag 100,00 EUR und in 10er Abständen über 100 Jahre jeweils 150 EUR.

 

Aus formaljuristischen Punkten ist der Beschluss vom 10. Juli 1990, TOP 1/90, noch aufzuheben.

 

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

 

Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 10. Juli 1990, TOP 1 über Zuwendungen anlässlich von Jubiläen durch die Kommune an örtliche Vereine, Institiutionen und Gruppierungen wird aufgehoben.


Abstimmung:

Für:

9

Gegen:

0