Sitzung: 28.02.2023 Haupt- und Finanzausschuss incl. Kultur- und Partnerschaftspflege
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Seitens des Haupt-
und Finanzausschusses vom 10. Juli 1990, TOP 1/90, gibt es einen
Grundsatzbeschluss, dass die Vereine zum 10-jährigen, 25-jährigen, zum
40-jährigen- zum 50-jährigen, zum 60-jährigen zum 75-jährigen, zum
100-jährigen, zum 125-jährigen und dann jeweils alle 25 Jahre einen
finanziellen Zuschuss und ein persönliches Geschenk erhalten.
Die Übergabe eines
Geschenkes im Rahmen der repräsentativen Tätigkeit hat keine grundsätzliche
Bedeutung und lässt keine erheblichen Verpflichtungen (Haushaltsvolumen VwHH
ca. 14 Mill. EUR plus VmHH) erwarten, so dass Angesicht des Wortlauts von Art.
37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO ein Geschäft der laufenden Verwaltung vorliegt.
Zur
Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln ist nach der Geschäftsordnung der erste
Bürgermeister Michael Dütsch nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a Spiegelstrich 2
der GeschäftsO der Gemeinde Bischberg bis zu einem Betrag von 25.000 EUR im
Einzelfall berechtigt. Sollten die geringanfallenden Beträge nicht über die
Vereinszuschusshaushaltsstellen aufgefangen werden können, so wäre ggf. auch
eine Auszahlung über die HSt. 0000.6600 möglich.
Der seinerzeit
gefasste Beschluss enthält keine konkreten Werte zu den Jahreszahlen, sondern
nur Jahreszahlen für welche Jubiläen es etwas geben soll. Da die
Feierlichkeiten wieder zunehmen, wurde die letzte Aktennotiz vom 1. August 2016
zu dem vorgenannten Beschluss mit einer neuen Aktennotiz überarbeitet und der
erste Bürgermeister hat die Sätze geändert.
Nun bekommen
Vereine
zum 25-jährigen
Jubiläum 150,00
EUR,
zum 50- oder
75-jährigen Jubiläum 300,00
EUR,
darüber hinaus ab
100-jährigen plus jeweils 25 Jahre 500,00
EUR.
Sollte dazwischen
ein Jubiläum gefeiert werden, beträgt bei 10er Zahlen bis 99 Jahre der Betrag
100,00 EUR und in 10er Abständen über 100 Jahre jeweils 150 EUR.
Aus
formaljuristischen Punkten ist der Beschluss vom 10. Juli 1990, TOP 1/90, noch
aufzuheben.
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.
Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 10. Juli 1990, TOP 1 über Zuwendungen anlässlich von Jubiläen durch die Kommune an örtliche Vereine, Institiutionen und Gruppierungen wird aufgehoben.
Abstimmung: |
Für: |
9 |
Gegen: |
0 |