Sitzung: 28.02.2023 Haupt- und Finanzausschuss incl. Kultur- und Partnerschaftspflege
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
In der heutigen Sitzung wird der von der Verwaltung erstellte Entwurf zum Haushalt 2023 vorgestellt.
Dem Entwurf vom 23. Februar 2023 wurde die in der Sitzung vom 2. Juni 2022 vom Gemeinderat erarbeitete Prioritätenliste zugrunde gelegt und fortgeschrieben. Der Haushalt wird bis zur Verabschiedung – soweit möglich – noch laufend fortgeschrieben. Seitens der Finanzverwaltung wurden nun alle Projekte die in nächster Zeit zur Freigabe durch das Gremium anstehen könnten, eingearbeitet. Zum Ausgleich der Finanzplanjahre ist dadurch in den kommenden Finanzplanjahren 2024 bis 2026 eine Kreditaufnahme notwendig.
Heute soll der vorliegende Entwurf mit der mittelfristigen Finanzplanung für den Haushalt zunächst vorgestellt und gemeinsam besprochen werden. Er soll aber auch dazu dienen, bewusst über einen Zeitplan zur Umsetzung diverser Projekte nachzudenken.
Gerade die weltpolitischen Ereignisse der letzten Jahre, zuletzt der Ukraine-Krieg mit seinen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und öffentlichen Haushalte, führen dazu, dass aktuell und in Zukunft mit deutlich höheren Kosten und im Falle der Gemeinde Bischberg gleichzeitig mit weniger Einnahmen bzw. höheren Ausgaben im Rahmen des Finanzausgleichs zu rechnen ist.
Nach der heute vorliegenden Planung mit ihrer Fülle an Maßnahmen im Hoch- und Tiefbaubereich ist ab dem Haushaltsjahr 2025 ein Haushaltsausgleich ohne Kreditaufnahme nicht mehr möglich.
Die Hebesätze bleiben aufgrund der entsprechenden Beschlussfassung des Gemeinderates vom 27. Januar 2022 (TOP 2) unverändert.
Die Gebührenfortschreibung für die Entwässerungseinrichtung und den Friedhof wurde aus den bereits bekannten Gründen noch nicht durchgeführt. Sie sollen aber in naher Zukunft durchgeführt werden.
Der Haushalt schließt wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt 14.043.100 EUR
Vermögenshaushalt 13.289.000 EUR
Gesamthaushalt 27.332.100 EUR
Mittelfristig beträgt das Haushaltsvolumen:
2024 26.499.100 EUR
2025 22.551.900 EUR
2026 18.935.600 EUR
Die Investitionsrate beträgt:
2022 1.957.900 EUR
2023 1.634.500 EUR
2024 1.582.300 EUR
2025 431.800 EUR
Dabei sind folgende Rücklagenentnahmen vorgesehen:
2023 8.868.200 EUR
2024 8.064.000 EUR
2025 77.800 EUR
Ergänzend sind folgende Fehlbeträge durch Kredite auszugleichen:
2025 7.126.900 EUR
2026 3.818.200 EUR
Alle Maßnahmen wurden aufgrund der Meldungen der Fachabteilungen, soweit diese vorlagen bzw. bekannt waren, eingestellt. Streichungen seitens der Verwaltung fanden in diesem Sinne keine statt.
Der heute vorgelegte Entwurf kann mit Vorsicht als Spiegelbild der zu erwartenden finanziellen Situation der Gemeinde Bischberg betrachtet werden. Eine sichere Prognose der Entwicklung der (Steuer-)Einnahmen und Ausgaben ist in der aktuellen weltpolitischen und Marktlage nahezu unmöglich. Auf Grundlage der heutigen Voraussagen kann trotz Berücksichtigung aller zugesagten Einnahmen bereits kurzfristig keine Liquidität mit Eigenmitteln mehr garantiert werden. In stetiger Anpassung an die Entwicklungen ist der Finanzplan daher nach wie vor mehr zu strecken.
Bis zur Gemeinderatssitzung am 23. März 2023 wird - soweit notwendig - eine Fortschreibung der Haushaltsstellen erfolgen.
Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch und der Sachbearbeiterin Stefanie Küssner dienen zur Kenntnis.
Der Finanzplanentwurf wird genehmigt und der sich daraus ergebende Haushaltsplanentwurf vom 28. Februar 2023 dient dem Haupt- und Finanzausschuss ebenfalls zur Kenntnis. Er wurde gemeinsam erörtert und wird als solcher gebilligt.
Er soll bis zur Verabschiedung fortgeschrieben und in allen Bereichen ausglichen werden und ist dem Gemeinderat Bischberg in seiner nächsten Sitzung zur Verabschiedung vorzulegen.
Sollte aus Sicht des Gemeinderates eine Ergänzung gewünscht werden, so ist diese bis zum 17. März 2023 (bis zur KW 11/2023) der Finanzverwaltung vorzulegen.
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Abstimmung: |
Für: |
9 |
Gegen: |
0 |