Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Auf den Grundstücken Flurnummern 232/15, 233/4 und 232/1, Gemarkung. Bischberg ist geplant, ein Appartementhaus mit zwei Wohnungen im Dachgeschoss zu erstellen. Um die Maßnahme verwirklichen zu können, ist der Bebauungsplan „Weinberge“ zu ändern und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

 

Für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberge“ nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und die erforderlichen Vermessungsarbeiten liegt jeweils ein Angebot des Ingenieurbüros Weyrauther, Bamberg vor.


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 8. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberge“ nach § 13 a Baugesetzbuch - BauGB - und die erforderlichen Vermessungsarbeiten an das Ingenieurbüro Weyrauther Ingenieurgesellschaft mbH, Markusstr. 2, 96047 Bamberg entsprechend des Honorarangebotes vom 16. November 2022 in Höhe von 9.591,40 EUR bzw. 3.650,92 EUR (jeweils brutto) zu vergeben.

 

Sämtliche anfallenden Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes sowie die Grundlagenvermessungen trägt der Antragsteller.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Vereinbarungen mit dem Antragsteller zu schließen. Die Verwaltung soll darauf hinwirken, dass es eine verkehrstechnische Lösung mit der Parkplatzsituation während der Bauzeit gibt und die Parkplätze soweit eine Nutzungsmöglichkeit während der Bauzeit realistisch ist, diese zuerst geschaffen werden.


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

1