Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Westlicher Ortsteil“, Birkenstraße 11.

 

Der ursprüngliche Bauantrag für den Neubau des Carports wurde in der 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 2014 (TOP 12) behandelt und vom Landratsamt Bamberg am 19. Februar 2015 mit dem Aktenzeichen 21040793 genehmigt. Bestandteil der Genehmigung war die Einhaltung der natürlichen Vorgartenlinie von 2,0 Metern bis öffentlichen Verkehrsfläche.

 

Nachdem die Ausführung jedoch planabweichend erfolgte und die natürliche Vorgartenlinie nicht eingehalten wurde, musste die Antragstellerin das Carport 2020 nach Aufforderung des Landratsamtes Bamberg vom 8. Juli 2020 zurückbauen.

 

Die Gemeinde Bischberg stimmt einer Abweichung der 2,0 Meter grundsätzlich nur zu, wenn das Carport in einer wenig befahrenen Seitenstraße liegt. Dies ist in der Birken-straße nicht der Fall.


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch und das Schreiben der Antragstellerin vom 24. November 2022 dienen zur Kenntnis.

 

Die Errichtung der Photovoltaikanlage auf dem bestehenden Carport kann verfahrensfrei erfolgen.

 

Der Bauantrag für die Erweiterung der Überdachung des Carports wird abgelehnt.

 


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0