Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Antrag der CSU-Fraktion vom 13. Januar 2023 sowie eine Zusammenfassung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zu den Eckpunkten von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen dienen zur Kenntnis.

 

Das Förderprogramm der Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter (SeLA)“ gilt bis Ende 2023. Gefördert werden Personal- und Sachkosten bzw. Honorarkosten für eine Koordinationskraft bzw. Kosten der Öffentlichkeitsarbeit.

 

Grundsätzlich stellt ein „Netzwerk der Nachbarschaftshilfe“ für unsere Gemeinde und Ihre Bürger*innen eine Bereicherung dar. Im Hinblick auf das Umsatzsteuergesetz ist die Trägerschaft durch eine Organisation empfehlenswert. Ebenso wird eine feste Anlaufstelle mit einer entsprechenden Grundausstattung wie PC, Telefonanschluss, Buchhaltung etc. benötigt. Ob die Nachbarschaftshilfe rein ehrenamtlich und unentgeltlich funktioniert, hängt zum einen von der Organisation, aber auch von den zu erbringenden Leistungen ab.

 

Um hier einen Antrag zur Förderung der Maßnahme beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales in München stellen zu können, muss

 

-          ein Konzept, aus dem Ziel und Zweck des Vorhabens, die geplanten Strukturen, insbesondere Aussagen zum Stand der Planung, den Räumlichkeiten, der Organisation, der Personalausstattung sowie der Qualifikation des Personals, dem bürgerschaftlichen Engagement, die Entwicklungsperspektive sowie die Nachhaltigkeit hervorgehen,

 

-          ein Kosten- und Finanzierungsplan für die Gesamtfinanzierung (1. und 2. Jahr) und

 

-          ein mittelfristiger Finanzierungsplan (daraus soll hervorgehen, dass die bezuschusste Maßnahme Aussicht auf längerfristigen Bestand hat)

 

erarbeitet werden.

 

Ferner ist die positive Stellungnahme der Kommune erforderlich.

 

Aus diesem Grunde ist vor Antragstellung zunächst die Bildung eines Gremiums erforderlich, das sich mit dem Thema Aufbau eines Netzwerks „Nachbarschaftshilfe“ auseinandersetzt und das für die Antragstellung erforderliche Konzept ausarbeitet und auf dessen Grundlage einen Finanzierungsplan ausarbeitet.

 

Nach Erarbeitung dieser Antragsvoraussetzungen wäre anschließend ein Antrag beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu stellen.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat befürwortet den Antrag der CSU-Fraktion. Das zur Erarbeitung des Konzeptes und der Finanzplanung erforderliche Gremium soll aus folgenden Personen bestehen:

-          1. Bürgermeister Michael Dütsch

-          Senioren- und Behindertenbeauftragter Henk Klaassen

-          Gemeinderat Theodor Schnörer

-          Gemeinderätin Walburga Gotthardt

-          Verwaltung

-          sowie weitere interessierte Bürgerinnen und Bürgern

 

Nach Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen (Konzept und Finanzplan) durch das Gremium wird die Verwaltung beauftragt einen entsprechenden Förderantrag beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu stellen.

 

Entsprechende Haushaltsmittel für einen Helferkreis „Nachbarschaftshilfe“ in Höhe von 10.000,00 EUR werden im Haushalt 2023 und für die Finanzplanjahre bereitgestellt.

 


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0