Sitzung: 16.02.2023 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der Antrag der CSU-Fraktion vom 13. Januar 2023 sowie eine
Zusammenfassung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und
Soziales zu den Eckpunkten von bürgerschaftlichem Engagement getragene
Nachbarschaftshilfen dienen zur Kenntnis.
Das Förderprogramm der Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter
(SeLA)“ gilt bis Ende 2023. Gefördert werden Personal- und Sachkosten bzw.
Honorarkosten für eine Koordinationskraft bzw. Kosten der
Öffentlichkeitsarbeit.
Grundsätzlich stellt ein „Netzwerk der Nachbarschaftshilfe“ für unsere
Gemeinde und Ihre Bürger*innen eine Bereicherung dar. Im Hinblick auf das
Umsatzsteuergesetz ist die Trägerschaft durch eine Organisation empfehlenswert.
Ebenso wird eine feste Anlaufstelle mit einer entsprechenden Grundausstattung
wie PC, Telefonanschluss, Buchhaltung etc. benötigt. Ob die Nachbarschaftshilfe
rein ehrenamtlich und unentgeltlich funktioniert, hängt zum einen von der
Organisation, aber auch von den zu erbringenden Leistungen ab.
Um hier einen Antrag zur Förderung der Maßnahme beim Bayerischen
Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales in München stellen zu
können, muss
-
ein
Konzept, aus dem Ziel und Zweck des Vorhabens, die geplanten Strukturen,
insbesondere Aussagen zum Stand der Planung, den Räumlichkeiten, der
Organisation, der Personalausstattung sowie der Qualifikation des Personals,
dem bürgerschaftlichen Engagement, die Entwicklungsperspektive sowie die
Nachhaltigkeit hervorgehen,
-
ein
Kosten- und Finanzierungsplan für die Gesamtfinanzierung (1. und 2. Jahr) und
-
ein
mittelfristiger Finanzierungsplan (daraus
soll hervorgehen, dass die bezuschusste Maßnahme Aussicht auf längerfristigen
Bestand hat)
erarbeitet werden.
Ferner ist die positive Stellungnahme
der Kommune erforderlich.
Aus diesem Grunde ist vor Antragstellung zunächst die Bildung eines
Gremiums erforderlich, das sich mit dem Thema Aufbau eines Netzwerks
„Nachbarschaftshilfe“ auseinandersetzt und das für die Antragstellung
erforderliche Konzept ausarbeitet und auf dessen Grundlage einen
Finanzierungsplan ausarbeitet.
Nach Erarbeitung dieser Antragsvoraussetzungen wäre anschließend ein
Antrag beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu
stellen.
Die Ausführungen
des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat befürwortet den Antrag der CSU-Fraktion. Das zur
Erarbeitung des Konzeptes und der Finanzplanung erforderliche Gremium soll aus
folgenden Personen bestehen:
-
1. Bürgermeister
Michael Dütsch
-
Senioren-
und Behindertenbeauftragter Henk Klaassen
-
Gemeinderat
Theodor Schnörer
-
Gemeinderätin
Walburga Gotthardt
-
Verwaltung
-
sowie
weitere interessierte Bürgerinnen und Bürgern
Nach Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen (Konzept und
Finanzplan) durch das Gremium wird die Verwaltung beauftragt einen
entsprechenden Förderantrag beim Bayerischen Staatsministerium für Familie,
Arbeit und Soziales zu stellen.
Entsprechende Haushaltsmittel für einen Helferkreis „Nachbarschaftshilfe“
in Höhe von 10.000,00 EUR werden im Haushalt 2023 und für die Finanzplanjahre
bereitgestellt.
Abstimmung: |
Für: |
17 |
Gegen: |
0 |