Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Zuletzt in der Gemeinderatssitzung am 15. April 2021 unter TOP 35 hat sich der Gemeinderat Bischberg im Rahmen eines SPD-Fraktionsantrags mit dem Thema Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für das Gemeindegebiet Bischberg befasst.

 

Rechtlich gesehen ist der Nachweis eines ISEK Konzeptes nach Art. 7 Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2022 i. V. mit § 164 b Abs. 1 Baugesetzbuch die Grundlage für die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung. Durch das individuelle Konzept werden grobe Förderschwerpunkte für die programmatischen Ziele der Städtebauförderung erfasst. Kommunen sollen so sensibilisiert werden, auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen vor Ort zu reagieren. Nach Ausarbeitung des Konzepts besitzen Gemeinderat und Verwaltung eine Handlungsanleitung für zukünftige Entwicklungen der Gemeinde, aber auch für Sanierungen einzelner Gebäude. Die Erarbeitung des ISEK beruht auf einem intensiven Dialog zwischen Verwaltung, Planern und Bürgerinnen und Bürgern. Es ist Fördervoraussetzung für die Aufnahme in alle Bundes- StBauF-Programme und selbst eine förderfähige Maßnahme.

 

Nachdem zwischenzeitlich drei größere denkmalgeschützte Objekte zu einer Kernsanierung anstehen, könnten diese über die Programmstruktur „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für den Erhalt historischer Stadtkerne und Stadtquartiere im Rahmen der Städtebauförderung leichter umgesetzt werden.

 

Ebenso ist die Gestaltung von allgemein zugänglichen Freiflächen wie Plätzen, Treffpunkten im Freien oder Maßnahmen der Innenentwicklung förderfähig. Aktuelle und potentielle Leerstände können in Hinblick auf die Siedlungsflächenentwicklung beleuchtet werden, aber auch Themen wie Mobilität oder Demographie können in einem ISEK näher betrachtet werden.

 

Das ausgearbeitete ISEK ist als zentrale Handlungsgrundlage für die Gemeindeentwicklung von der Gemeinde zu beschließen und mittel- sowie langfristig umzusetzen. Es dient also als Entwicklungsleitlinie für alle Beteiligten, wie z. B. auch die Zuschussgeber.

 

Um bei der Umsetzung offener Projekte weiterzukommen und im Hinblick auf die Dauer der Erstellung eines ISEK wäre es ratsam, dass der Gemeinderat Bischberg einen Grundsatzbeschluss zur Durchführung eines ISEK für die Gemeinde Bischberg fasst und die Verwaltung beauftragt,

 

-          die Planungsleistungen mit den bearbeiteten Bewertungsrichtlinien für die Mindestanforderung und Auswahlkriterien für ein ISEK-Verfahren auszuschreiben nebst deren Gewichtung sowie die Durchführung einer Eignungsprüfung und

 

-          einen entsprechenden Förderantrag auf Städtebauförderung (StBauF) für das ISEK zu stellen (muss vor der Planerbeauftragung erfolgen).

 

Nach Eingang des Antrags prüft die Regierung von Oberfranken den Antrag auf Vollständigkeit, Angemessenheit und Zweckgebundenheit der Kosten und erteilt in der Regel zeitnah eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Danach kann ein Vertrag mit einem Planungsbüro abgeschlossen werden.

 

Die Verwaltung rechnet hier mit voraussichtlichen Kosten je nach Umfang von 50.000 EUR – 80.000,00 EUR.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg beschließt ein ISEK als zentrale Handlungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Bischberg aufzustellen.

 

Die Verwaltung wird daher beauftragt, entsprechende Planungsleistungen zur Erstellung eines ISEK mit den vorliegenden Bewertungsrichtlinien und Auswahlkriterien auszuschreiben und nach Eingang der Angebote entsprechend für eine Vergabe zu werten.

 

Vor der Planerbeauftragung ist ein Antrag auf Städtebauförderung für das ISEK bei der Regierung von Oberfranken zu stellen, um entsprechende Fördermittel im Sinne von § 164 a BauGB zu erhalten.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einzuplanen.


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0