Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die letzte Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung für alle Altersgruppen (0-14 Jahre) fand in den Jahren 2017/2018 statt und wurde am 26. März 2018 unter TOP 15 beschlossen. Aus verschiedenen Gründen wurde eine Bedarfsabfrage erst jetzt durchgeführt. Die Lage vor Ort wurde allerdings durch ständigen Austausch der Verwaltung mit den Trägern der Kinderbetreuungseinrichtungen stets genau beobachtet. Der Aktenvermerk über den Planungsbericht vom 8. Februar 2023 dient zur Kenntnis.

 

Zur Bedarfserfassung ist zu bedenken, dass diese nur Strömungen erfasst. Die Bedarfsplanung ist eine Prognoseentscheidung darüber, mit welchem Bedarf die Gemeinde mittelfristig aufgrund der Geburtenzahlen, der Zu- und Wegzüge sowie der Entwicklung der Berufstätigkeit beider Elternteile rechnet. Um allen Eltern die Möglichkeit zu geben, ihre Wünsche zu äußern, wurde eine Elternbefragung über das Mitteilungsblatt durchgeführt und Erziehungsberechtigte mit Kindern unter drei Jahren per Brief angeschrieben. Darüber hinaus wurden Befragungsbögen über die vorhandenen Einrichtungen (Kindertagesstätten/Schulen) an die Familien ausgeteilt. Als Grundlage für die Fragebögen diente der Musterbefragungsbogen, der vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt wurde. Die Rückläufe konnten in den gemeindlichen Einrichtungen oder direkt in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Zusätzlich wurde über die gemeindlichen digitalen Plattformen (Internetseite/Facebook) die Aktion beworben.

 

Nach Auswertung der zurückgegebenen Fragebögen und der aktuellen und mittelfristen Auslastung der vorhandenen Einrichtungen ist festzustellen, dass mit dem seit der letzten Bedarfsplanung im Jahr 2018 ausgebauten Angebot der Bedarf in der Gemeinde Bischberg aktuell gedeckt ist.

 

Die Auswertung der Fragebögen gibt hinsichtlich der Anzahl der Betreuungsplätze für Kinderkrippen Anlass zu Bedenken. Der hier angezeigte Bedarf an 15 Plätzen ist nach den zwischenzeitlich abgeschlossenen Einschreibewochen aller Wahrscheinlichkeit nach nur zum Teil gedeckt. Dem gegenüber stehen aktuell nur drei freie Plätze in einer Kinderkrippe und einer Kleinkindgruppe. Eine darüberhinausgehende Nachfrage kann hier momentan nicht bedarfsgerecht gedeckt werden. Daher ist der Bau einer weiteren Kinderkrippengruppe mit 12 Plätzen mittelfristig wünschenswert, um dem Bedarf der Familien an Krippenplätzen zum individuellen Zeitpunkt gemäß dem Rechtsanspruch gerecht zu werden.

 

Das vorhandene Angebot an Betreuungsplätzen für 3 bis 6 Jahre alte Kinder entspricht nach Auswertung aller vorliegenden Informationen dem Bedürfnis der Familien. Hier besteht kein Handlungsbedarf.

 

Mit dem bestehenden Angebot an Hortplätzen und Betreuungsplätzen in der Offenen Ganztagesschule kann aus heutiger Sicht - auch mit Blick auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessive in Kraft tretenden Anspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder und dem klar ablesbaren Trend zur regelmäßigen Berufstätigkeit beider Elternteile - der erfahrungsgemäß zu erwartende Bedarf ausreichend gedeckt werden.

 

In der Altersgruppe 0 bis 6 Jahre machen Eltern dennoch vereinzelt von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch und greifen auf auswärtige Angebote zurück, weshalb ein Bedarf von 14 Plätzen außerhalb des Gemeindegebietes (aktuell 12 genutzt) pauschal anerkannt wird.

 

Auch der Bedarf der durch das Landratsamt vermittelten Tagespflegeplätze wird pauschal anerkannt, da sehr vereinzelt Bedarfe von Familien aufgrund von kurzfristigen Engpässen, besonderen Betreuungszeiten o. Ä. nur hierüber gedeckt werden können.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch und der Aktenvermerk über den Planungsbericht vom 8. Februar 2023 dienen zur Kenntnis.

 

Es werden folgende Plätze nach Art. 7 BayKiBiG als bedarfsnotwendig erkannt:

 

‒ Kindertagesstätte „St. Markus“:                                                     76 Kindergartenplätze

12      Krippenplätze

 

−Kindertagesstätte „St. Marien“:                                                       50 Kindergartenplätze

                                                                                                                  10 Krippenplätze

 

−Kindertagestätte „Am Vogelberg“:                                                 75 Kindergartenplätze

                                                                                                                  15 Krippenplätze

 

−Kindertagestätte „St. Matthäus“:                                                   25 Kindergartenplätze

                                                                                                                  24 Krippenplätze

ab 1. Juni 2023                                                                                     35 Kindergarten

29     rippenplätze

 

−Kinderhort „Regnitzpiraten“:                                                            46 Plätze

ab 1. September 2023                                                                      75 Plätze

 

−14 Kinderbetreuungsplätze der Altersgruppe 0 bis 6 Jahre ohne nähere Bestimmung außerhalb der Gemeinde Bischberg werden pauschal anerkannt.

 

−Plätze der Tagespflege werden pauschal anerkannt.

 

Nachrichtlich: Offene Ganztagesschule                                        130 Plätze

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwicklung im Austausch mit den Trägern der Schulkinderbetreuungsformen insbesondere mit Blick auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessive in Kraft tretenden Anspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder und dem klar ablesbaren Trend zur regelmäßigen Berufstätigkeit beider Elternteile zu beobachten. Bei vorzeitig unerwarteter Entwicklung, ansonsten bei der nächsten turnusgemäßen Bedarfsplanung, muss hier gegebenenfalls steuernd eingegriffen werden.

 


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0