Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. Juli 2021 den Entwurf des vorhabenbezogenen Teil-Bebauungsplanes „Industriegebiet Trosdorf“ in der Fassung vom 29. Juli 2021 gebilligt. Weiterhin beschloss der Gemeinderat den Bauleitplanentwurf mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Fachbehörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Die Unterlagen lagen vom 20. Dezember 2021 bis einschließlich 31. Januar 2022 im Rathaus der Gemeinde Bischberg öffentlich aus und wurden zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde Bischberg veröffentlicht.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger, die im Rahmen der Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind.

 

A.        Folgende Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gaben
keine Stellungnahme ab:

 

-               Wasserwirtschaftsamt Kronach

-               Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg

-               Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

-               Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg, Abt. Forstwirtschaft

-               Bayerischer Bauernverband

-               Bund Naturschutz in Bayern e. V, Kreisgruppe Bamberg

-               Gewerbeaufsichtsamt

-               Vodafone Kabel Deutschland GmbH

-               Stadt Bamberg

-               Gemeinde Oberhaid

-               Gemeinde Walsdorf

 

             Folgende Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden äußerten
keine Einwendungen:

 

-               Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, Stellungnahme vom 20. Januar 2022

-               Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg, Abt. Landwirtschaft, Stellungnahme vom 15. Dezember 2021

-               Industrie- und Handelskammer, Stellungnahme vom 31. Januar 2022

-               Handwerkskammer für Oberfranken, Stellungnahme vom 20. Dezember 2021

-               Kreisbrandrat Ziegmann, Stellungnahme vom 16. Januar 2022 (keine weitere Beteiligung)

-               Deutsche Telekom Technik, Stellungnahme vom 16. Dezember 2021

-               PLEdoc, Stellungnahme vom 7. Januar 2022

-               TenneT TSO GmbH, Stellungnahme vom 17. Dezember 2021

-               Stadt Hallstadt, Stellungnahme vom 19. Januar 2021

-               Gemeinde Lisberg, Stellungnahme vom 25. Januar 2022

-               Gemeinde Stegaurach, Stellungnahme vom 30. Dezember 2021

-               Gemeinde Viereth-Trunstadt, Stellungnahme vom 19. Januar 2022

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt dies zur Kenntnis.

 

Ohne Abstimmung

 

 

B.         Folgende Fachstellen haben Bedenken oder Anregungen vorgebracht:

 

1.              Zur Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg vom 27. Januar 2022:

 

Naturschutz:

Seitens der unteren Naturschutzbehörde bestehen gegen den o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan keine Einwände, alle Auflagen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden hervorragend berücksichtigt und eingearbeitet.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme des Naturschutzes zur Kenntnis.

 

Ohne Abstimmung

 

 

Immissionsschutz:

Unter Nr. 8 der textlichen Festsetzungen sollte ergänzt werden, dass bei jeder Bebauung oder Nutzungsänderung durch eine Schallberechnung gemäß DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, nachzuweisen ist, dass die Schallemissionskontingente (inkl. der Zusatzkontingente) nicht überschritten werden. Gleiches gilt für Abweichungen von den Angaben, die der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Wolfgang Sorge zugrunde liegen.

Unter Nr. 13 der Hinweise sollte vor dem letzten Satz ergänzt werden, dass bei der Ausführung und dem Betrieb der Märkte, der Bäckerei, der Apotheke und der Spielhalle die unter Nr. 6.6 der schalltechnischen Untersuchung der Wolfgang Sorge Ingenieurbüro für Bauphysik GmbH & Co. KG, Bericht Nr. 15002.2 vom 8. Juli 2021, genannten organisatorischen und baulichen / technischen Maßnahmen einzuhalten sind.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme des Immissionsschutzes zur Kenntnis. Die vorgeschlagenen Ergänzungen des Fachbereiches zum Immissionsschutz werden sowohl bei der Nr. 8 als auch bei der Nr. 13 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen.

 

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:0

 

 

 

 

 

 

Bodenschutz:

Die gemäß Nr. 2 der Begründung zum Bebauungsplan von der Planung betroffenen Grundstücke FI.-Nrn. 316/3 (wohl anstatt 346/3), 320/5, 327/12, 297/9 (TF), 319/3 (TF) und 327/2 (TF) der Gemarkung Trosdorf sowie FI.-Nrn. 438, 439 und 440/1 der Gemarkung Bischberg, Gemeinde Bischberg sind im Altlasten-, Bodenschutz- und Dateninformationssystem nicht erfasst. Für die im Planungsgebiet liegenden Flächen besteht insofern kein Altlastenverdacht. Auch für schädliche Bodenveränderungen liegen insofern keine Anhaltspunkte vor.

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind keine Bodenbelastungen vorhanden, die den vorgelegten Planungen entgegenstehen.

Mit den Hinweisen Nrn. 10 und 12 des Bebauungsplanentwurfs bezüglich des Umgangs mit Oberboden und möglichen Altlasten besteht Einverständnis.

Insgesamt bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht gegen die eingereichte Planung in der vorliegenden Form keine Einwände.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme zum Bodenschutz zur Kenntnis.

 

Ohne Abstimmung

 

 

Wasserrecht:

Auf die Stellungnahme vom 11. Mai 2021 wird hingewiesen. Es ergeben sich keine neuen Erkenntnisse.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme des Wasserrechtes zur Kenntnis. Die Stellungnahme vom 11. Mai 2021 wurde im Gemeinderat am 29. Juli 2021 behandelt und abgewogen. Der Beschluss vom 29. Juli 2021 soll weiterhin seine Gültigkeit behalten.

 

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

 

 

Verkehrswesen:

Aus verkehrsrechtlicher Sicht wird auf die Stellungnahme vom 11. Mai 2021 verwiesen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme des Verkehrswesens zur Kenntnis. Die Stellungnahme vom 11. Mai 2021 wurde im Gemeinderat am 29. Juli 2021 behandelt und abgewogen. Der Beschluss vom 29. Juli 2021 soll weiterhin seine Gültigkeit behalten.

 

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

 

2.              Zur Stellungnahme des Landratsamtes Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim,  vom
4. Januar 2022:

 

In der Gemeinde Bischberg im Landkreis Bamberg wird der Bebauungsplan „Industriegebiet Trosdorf" geändert. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens entsteht ein Kompensationsbedarf von 1.276 m². Der Ausgleichsbedarf soll durch ein Ökokonto im Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim gedeckt werden.

Von dem Ökokonto im Besitz von Herrn Thomas Zehnter auf der Fl. Nr. 707 Gemarkung Unteraltenbernheim sollen 5.815 Wertpunkte zur Kompensation des Ausgleichsbedarfs abgebucht werden.

Mit der Abbuchung der Fläche aus dem Ökokonto besteht seitens der Unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim Einverständnis. Bei der Ortseinsicht konnten an der Ökokontofläche keine Mängel die einer Abbuchung entgegenstehen festgestellt werden.

Die Ausgleichsflächenmeldung an das LfU durch die Abbuchung aus dem Ökokonto muss der Unteren Naturschutzbehörde angezeigt werden.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

In der Begründung wird aufgenommen, dass die Ausgleichsflächenmeldung an das LfU der Unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen ist.

 

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

 

 

 

3.              Zur Stellungnahme der Regierung von Oberfranken, vom 1. Februar 2022:

 

Gegen die o.a. Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg werden weiterhin keine grundsätzlichen Einwände erhoben.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Ohne Abstimmung

 

 

4.              Zur Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Bamberg, Abt. Straßenbau, vom 10. Januar 2022 und vom 11.Januar 2022

 

Gegen die o.a. Änderung und Erweiterung des Teilbebauungsplanes bestehen von uns – als Baulastträger der Bundesstraße 26 und des parallel verlaufenden Geh- und Radweges – keine Einwände, soweit unsere Stellungnahme vom 17. Mai 2021 berücksichtigt wird.

 

In Ergänzung zu unserer Stellungnahme vom 10. Januar 2022 (siehe oben), möchten wir noch darauf hinweisen, dass die weitere Erschließung sich negativ auf den Knotenpunkt (LSA) auswirken kann. Hier wäre die Funktionsfähigkeit (Leistungsfähigkeit) durch die Kommune nachzuweisen, bevor wir dem Vorhaben zustimmen können.

 

 

Beschluss:

 

Nach Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt ist bei einer über diese Planung hinausgehenden Erweiterung des Industriegebietes der Nachweis der Funktionsfähigkeit (Leistungsfähigkeit) des Knotenpunktes zu erbringen. Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt dies zur Kenntnis.

 

Ohne Abstimmung

 

 

5.              Zur Stellungnahme des WSA Main, Dienstsitz Schweinfurt vom 20. Dezember 2021

 

Von Seiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) gibt es in Ergänzung zu meiner Stellungnahme vom 4. Mai 2021 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung keine weiteren Anmerkungen zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Industriegebiet Trosdorf“.

 

Gemäß Beschlussbuchauszug vom 29. Juli 2021 unter Punkt 8 hat der Gemeinderat Bischberg die Stellungnahme des WSA Main zur Kenntnis genommen. Ein Nachweis zur unschädlichen Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers aus dem neuen Baugebiet erfolgt im Rahmen der Erschließungsplanung bzw. des Baugenehmigungsverfahrens.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Ohne Abstimmung

 

 

6.              Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 10. Juli 2022

 

Dem vorgeschlagenen Stationsstandort können wir nicht zustimmen. Der ungehinderte Zugang, sowie die ungehinderte Zufahrt zu der Trafostation müssen jederzeit, auch mit einem LKW bis unmittelbar neben der Station gewährleistet sein. Diese Voraussetzungen sind durch den vorhandenen Wassergraben, dem Radweg und der Bundesstraße nicht gegeben.

Wir bitten in Absprache mit uns einen neuen, geeigneten Stationsstandort festzulegen. Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 26. April 2021.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Mittlerweile ist der Standort der Trafostation überarbeitet worden, so dass die Lage im vorgeschlagenen Bereich des aus der frühzeitigen Beteiligung stammenden Vorschlages der Bayernwerke Netz GmbH liegt. Der neue Standort wird im Bebauungsplan übernommen.

 

Abstimmung:

Für:

16

Gegen:

0

 

GR Alfred Kröner kurzzeitig abwesend.

 

7.              Zur Stellungnahme der Stadtwerke Bamberg vom 19. Januar 2022

 

Unsere Stellungnahme vom 3. Mai 2021 hat weiterhin Bestand.

 

Glasfaseranbindung FTTX:

In dem gekennzeichneten Bereich befinden sich Glasfaserleitungen, die durch eine Grunddienstbarkeit auf dem neu erstehenden Privatgrund zu sichern sind.

Die Leitungen der Stadtwerke Bamberg dürfen nicht überbaut oder bepflanzt werden. Beim Bau der Abwasserdruckleitung sind unsere Leitungen zu sichern und vor Beschädigungen und Beeinträchtigung zu schützen.

 

Straßenbeleuchtung:

Im Bereich der geplanten Verkehrsflächen ist durch die Gemeinde Bischberg der Ausbau der Straßenbeleuchtung vorgesehen.

             Die Stadtwerke Bamberg Energiedienstleistung GmbH tritt aufgrund der umfassenden Verantwortung der Straßenbeleuchtung gemäß dem Straßenbeleuchtungsvertrag als Betreiber der gesamten Straßenbeleuchtung in Bischberg auf. Die Änderung der Straßenbeleuchtung wird dem Erschließungsträger in Rechnung gestellt.

 

Strom-/Gas-/ Wasserversorgung

Das Gebiet der Gemeinde Bischberg liegt nicht im Versorgungsbereich der Stadtwerke Bamberg.

 

Stellungnahme ÖPNV:

Von Seiten des Verkehrsbetriebes bestehen keine Bedenken.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme der Stadtwerke Bamberg Kenntnis. Die Stellungnahme vom 3. Mai 2021 wurde im Gemeinderat am 29. Juli 2021 behandelt und abgewogen. Der Beschluss vom 29. Juli 2021 soll weiterhin seine Gültigkeit behalten.

 

Abstimmung:

Für:

16

Gegen:

0

 

GR Alfred Kröner kurzzeitig abwesend.

 

8.              Bürgerbeteiligung

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt dies zur Kenntnis.

 

Ohne Abstimmung

 

 

C.         Satzungsbeschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger, die im Rahmen der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind. Zu den eingegangenen Einwendungen und Anregungen wurden entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst.

 

Durch die Abwägungsbeschlüsse wurden nur geringfügige Änderungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen veranlasst.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
5. Änderung und Erweiterung des Teil-Bebauungsplanes „Industriegebiet Trosdorf“ in der Fassung vom 19. Januar 2023 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und billigt die Begründung in der Fassung vom 19. Januar 2023.


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0