Sitzung: 19.01.2023 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der
Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. Juli 2021 den Entwurf des
vorhabenbezogenen Teil-Bebauungsplanes „Industriegebiet Trosdorf“ in der
Fassung vom 29. Juli 2021 gebilligt. Weiterhin beschloss der Gemeinderat den
Bauleitplanentwurf mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen
und die Fachbehörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die
Unterlagen lagen vom 20. Dezember 2021 bis einschließlich 31. Januar 2022 im
Rathaus der Gemeinde Bischberg öffentlich aus und wurden zeitgleich auf der
Internetseite der Gemeinde Bischberg veröffentlicht.
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger, die im Rahmen der Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind.
A. Folgende Träger öffentlicher Belange
und Nachbargemeinden gaben
keine Stellungnahme ab:
-
Wasserwirtschaftsamt
Kronach
-
Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg
-
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege
-
Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg, Abt. Forstwirtschaft
-
Bayerischer
Bauernverband
-
Bund
Naturschutz in Bayern e. V, Kreisgruppe Bamberg
-
Gewerbeaufsichtsamt
-
Vodafone
Kabel Deutschland GmbH
-
Stadt
Bamberg
-
Gemeinde
Oberhaid
-
Gemeinde
Walsdorf
Folgende Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden äußerten
keine Einwendungen:
-
Regionaler
Planungsverband Oberfranken-West, Stellungnahme vom 20. Januar 2022
-
Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg, Abt. Landwirtschaft,
Stellungnahme vom 15. Dezember 2021
-
Industrie-
und Handelskammer, Stellungnahme vom 31. Januar 2022
-
Handwerkskammer
für Oberfranken, Stellungnahme vom 20. Dezember 2021
-
Kreisbrandrat
Ziegmann, Stellungnahme vom 16. Januar 2022 (keine weitere Beteiligung)
-
Deutsche
Telekom Technik, Stellungnahme vom 16. Dezember 2021
-
PLEdoc,
Stellungnahme vom 7. Januar 2022
-
TenneT
TSO GmbH, Stellungnahme vom 17. Dezember 2021
-
Stadt
Hallstadt, Stellungnahme vom 19. Januar 2021
-
Gemeinde
Lisberg, Stellungnahme vom 25. Januar 2022
-
Gemeinde
Stegaurach, Stellungnahme vom 30. Dezember 2021
-
Gemeinde
Viereth-Trunstadt, Stellungnahme vom 19. Januar 2022
Beschluss:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Bischberg nimmt dies zur Kenntnis.
Ohne Abstimmung
B. Folgende Fachstellen haben Bedenken
oder Anregungen vorgebracht:
1.
Zur Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg
vom 27. Januar 2022:
Naturschutz:
Seitens der
unteren Naturschutzbehörde bestehen gegen den o.g. vorhabenbezogenen
Bebauungsplan keine Einwände, alle Auflagen und Hinweise aus der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden hervorragend berücksichtigt
und eingearbeitet.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt
die Stellungnahme des Naturschutzes zur Kenntnis.
Ohne Abstimmung
Immissionsschutz:
Unter Nr. 8 der
textlichen Festsetzungen sollte ergänzt werden, dass bei jeder Bebauung oder
Nutzungsänderung durch eine Schallberechnung gemäß DIN 45691:2006-12, Abschnitt
5, nachzuweisen ist, dass die Schallemissionskontingente (inkl. der
Zusatzkontingente) nicht überschritten werden. Gleiches gilt für Abweichungen
von den Angaben, die der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros
Wolfgang Sorge zugrunde liegen.
Unter Nr. 13 der
Hinweise sollte vor dem letzten Satz ergänzt werden, dass bei der Ausführung
und dem Betrieb der Märkte, der Bäckerei, der Apotheke und der Spielhalle die
unter Nr. 6.6 der schalltechnischen Untersuchung der Wolfgang Sorge
Ingenieurbüro für Bauphysik GmbH & Co. KG, Bericht Nr. 15002.2 vom 8. Juli
2021, genannten organisatorischen und baulichen / technischen Maßnahmen
einzuhalten sind.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt
die Stellungnahme des Immissionsschutzes zur Kenntnis. Die vorgeschlagenen
Ergänzungen des Fachbereiches zum Immissionsschutz werden sowohl bei der Nr. 8
als auch bei der Nr. 13 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes
aufgenommen.
Abstimmung: |
Für: |
17 |
Gegen:0 |
|
|
|
|
Bodenschutz:
Die gemäß Nr. 2
der Begründung zum Bebauungsplan von der Planung betroffenen Grundstücke
FI.-Nrn. 316/3 (wohl anstatt 346/3), 320/5, 327/12, 297/9 (TF), 319/3 (TF) und
327/2 (TF) der Gemarkung Trosdorf sowie FI.-Nrn. 438, 439 und 440/1 der
Gemarkung Bischberg, Gemeinde Bischberg sind im Altlasten-, Bodenschutz- und
Dateninformationssystem nicht erfasst. Für die im Planungsgebiet liegenden
Flächen besteht insofern kein Altlastenverdacht. Auch für schädliche
Bodenveränderungen liegen insofern keine Anhaltspunkte vor.
Nach
gegenwärtigem Kenntnisstand sind keine Bodenbelastungen vorhanden, die den
vorgelegten Planungen entgegenstehen.
Mit den Hinweisen
Nrn. 10 und 12 des Bebauungsplanentwurfs bezüglich des Umgangs mit Oberboden
und möglichen Altlasten besteht Einverständnis.
Insgesamt
bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht gegen die eingereichte Planung in der
vorliegenden Form keine Einwände.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt
die Stellungnahme zum Bodenschutz zur Kenntnis.
Ohne Abstimmung
Wasserrecht:
Auf die
Stellungnahme vom 11. Mai 2021 wird hingewiesen. Es ergeben sich keine neuen
Erkenntnisse.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt
die Stellungnahme des Wasserrechtes zur Kenntnis. Die Stellungnahme vom 11. Mai
2021 wurde im Gemeinderat am 29. Juli 2021 behandelt und abgewogen. Der
Beschluss vom 29. Juli 2021 soll weiterhin seine Gültigkeit behalten.
Abstimmung: |
Für: |
17 |
Gegen: |
0 |
Verkehrswesen:
Aus verkehrsrechtlicher Sicht wird auf die Stellungnahme vom 11. Mai
2021 verwiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt
die Stellungnahme des Verkehrswesens zur Kenntnis. Die Stellungnahme vom 11.
Mai 2021 wurde im Gemeinderat am 29. Juli 2021 behandelt und abgewogen. Der
Beschluss vom 29. Juli 2021 soll weiterhin seine Gültigkeit behalten.
Abstimmung: |
Für: |
17 |
Gegen: |
0 |
2.
Zur Stellungnahme des Landratsamtes Neustadt
a.d. Aisch - Bad Windsheim, vom
4. Januar 2022:
In der Gemeinde Bischberg im Landkreis
Bamberg wird der Bebauungsplan „Industriegebiet Trosdorf" geändert. Im
Zuge des Bauleitplanverfahrens entsteht ein Kompensationsbedarf von 1.276 m².
Der Ausgleichsbedarf soll durch ein Ökokonto im Landkreis Neustadt a.d. Aisch -
Bad Windsheim gedeckt werden.
Von dem Ökokonto im Besitz von Herrn Thomas
Zehnter auf der Fl. Nr. 707 Gemarkung Unteraltenbernheim sollen 5.815
Wertpunkte zur Kompensation des Ausgleichsbedarfs abgebucht werden.
Mit der Abbuchung der Fläche aus dem Ökokonto
besteht seitens der Unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Neustadt a. d.
Aisch – Bad Windsheim Einverständnis. Bei der Ortseinsicht konnten an der
Ökokontofläche keine Mängel die einer Abbuchung entgegenstehen festgestellt
werden.
Die Ausgleichsflächenmeldung an das LfU durch
die Abbuchung aus dem Ökokonto muss der Unteren Naturschutzbehörde angezeigt
werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt
die Stellungnahme zur Kenntnis.
In der Begründung wird aufgenommen, dass die
Ausgleichsflächenmeldung an das LfU der Unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen
ist.
Abstimmung: |
Für: |
17 |
Gegen: |
0 |
3.
Zur Stellungnahme der Regierung von
Oberfranken, vom 1. Februar 2022:
Gegen die o.a. Bauleitplanung der Gemeinde
Bischberg werden weiterhin keine grundsätzlichen Einwände erhoben.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt
die Stellungnahme zur Kenntnis.
Ohne Abstimmung
4.
Zur Stellungnahme des Staatlichen Bauamts
Bamberg, Abt. Straßenbau, vom 10. Januar 2022 und vom 11.Januar 2022
Gegen die o.a.
Änderung und Erweiterung des Teilbebauungsplanes bestehen von uns – als
Baulastträger der Bundesstraße 26 und des parallel verlaufenden Geh- und
Radweges – keine Einwände, soweit unsere Stellungnahme vom 17. Mai 2021
berücksichtigt wird.
In Ergänzung zu
unserer Stellungnahme vom 10. Januar 2022 (siehe oben), möchten wir noch darauf
hinweisen, dass die weitere Erschließung sich negativ auf den Knotenpunkt (LSA)
auswirken kann. Hier wäre die Funktionsfähigkeit (Leistungsfähigkeit) durch die
Kommune nachzuweisen, bevor wir dem Vorhaben zustimmen können.
Beschluss:
Nach Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt ist bei einer über diese
Planung hinausgehenden Erweiterung des Industriegebietes der Nachweis der Funktionsfähigkeit (Leistungsfähigkeit) des
Knotenpunktes zu erbringen. Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt dies
zur Kenntnis.
Ohne Abstimmung
5.
Zur Stellungnahme des WSA Main, Dienstsitz
Schweinfurt vom 20. Dezember 2021
Von Seiten der
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) gibt es in Ergänzung
zu meiner Stellungnahme vom 4. Mai 2021 im Rahmen der frühzeitigen
Behördenbeteiligung keine weiteren Anmerkungen zur 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Industriegebiet
Trosdorf“.
Gemäß
Beschlussbuchauszug vom 29. Juli 2021 unter Punkt 8 hat der Gemeinderat
Bischberg die Stellungnahme des WSA Main zur Kenntnis genommen. Ein Nachweis
zur unschädlichen Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers aus dem neuen
Baugebiet erfolgt im Rahmen der Erschließungsplanung bzw. des
Baugenehmigungsverfahrens.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme zur
Kenntnis.
Ohne Abstimmung
6.
Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH
vom 10. Juli 2022
Dem
vorgeschlagenen Stationsstandort können wir nicht zustimmen. Der ungehinderte
Zugang, sowie die ungehinderte Zufahrt zu der Trafostation müssen jederzeit,
auch mit einem LKW bis unmittelbar neben der Station gewährleistet sein. Diese
Voraussetzungen sind durch den vorhandenen Wassergraben, dem Radweg und der
Bundesstraße nicht gegeben.
Wir bitten in
Absprache mit uns einen neuen, geeigneten Stationsstandort festzulegen. Darüber
hinaus verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 26. April 2021.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme zur
Kenntnis. Mittlerweile ist der Standort der Trafostation überarbeitet worden,
so dass die Lage im vorgeschlagenen Bereich des aus der frühzeitigen
Beteiligung stammenden Vorschlages der Bayernwerke Netz GmbH liegt. Der neue
Standort wird im Bebauungsplan übernommen.
Abstimmung: |
Für: |
16 |
Gegen: |
0 |
GR Alfred Kröner kurzzeitig abwesend.
7.
Zur Stellungnahme der Stadtwerke Bamberg vom
19. Januar 2022
Unsere
Stellungnahme vom 3. Mai 2021 hat weiterhin Bestand.
Glasfaseranbindung FTTX:
In dem
gekennzeichneten Bereich befinden sich Glasfaserleitungen, die durch eine Grunddienstbarkeit
auf dem neu erstehenden Privatgrund zu sichern sind.
Die Leitungen der
Stadtwerke Bamberg dürfen nicht überbaut oder bepflanzt werden. Beim Bau der
Abwasserdruckleitung sind unsere Leitungen zu sichern und vor Beschädigungen
und Beeinträchtigung zu schützen.
Straßenbeleuchtung:
Im Bereich der
geplanten Verkehrsflächen ist durch die Gemeinde Bischberg der Ausbau der
Straßenbeleuchtung vorgesehen.
Die Stadtwerke Bamberg
Energiedienstleistung GmbH tritt aufgrund der umfassenden Verantwortung der
Straßenbeleuchtung gemäß dem Straßenbeleuchtungsvertrag als Betreiber der
gesamten Straßenbeleuchtung in Bischberg auf. Die Änderung der
Straßenbeleuchtung wird dem Erschließungsträger in Rechnung gestellt.
Strom-/Gas-/ Wasserversorgung
Das Gebiet der
Gemeinde Bischberg liegt nicht im Versorgungsbereich der Stadtwerke Bamberg.
Stellungnahme ÖPNV:
Von Seiten des
Verkehrsbetriebes bestehen keine Bedenken.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt
die Stellungnahme der Stadtwerke Bamberg Kenntnis. Die Stellungnahme vom 3. Mai
2021 wurde im Gemeinderat am 29. Juli 2021 behandelt und abgewogen. Der
Beschluss vom 29. Juli 2021 soll weiterhin seine Gültigkeit behalten.
Abstimmung: |
Für: |
16 |
Gegen: |
0 |
GR Alfred Kröner
kurzzeitig abwesend.
8.
Bürgerbeteiligung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind
keine Stellungnahmen eingegangen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt
dies zur Kenntnis.
Ohne Abstimmung
C. Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt
Kenntnis von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger,
die im Rahmen der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangen sind. Zu den eingegangenen Einwendungen und Anregungen wurden
entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Durch die Abwägungsbeschlüsse wurden nur geringfügige Änderungen der zeichnerischen und textlichen
Festsetzungen veranlasst.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg beschließt den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
5. Änderung und Erweiterung des Teil-Bebauungsplanes „Industriegebiet Trosdorf“
in der Fassung vom 19. Januar 2023 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und
billigt die Begründung in der Fassung vom 19. Januar 2023.
Abstimmung: |
Für: |
17 |
Gegen: |
0 |