Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. Juli 2021 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 29. Juli 2021 gebilligt.

 

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet eine Teilfläche des geplanten LIDL – Marktes und eine Zwischenlagerfläche für Erdaushub.

Weiterhin beschloss der Gemeinderat den Bauleitplanentwurf mit Begründung gem.§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Fachbehörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Die Unterlagen lagen vom 20. Dezember 2021 bis einschließlich 31. Januar 2022 im Rathaus der Gemeinde Bischberg öffentlich aus und wurden zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde Bischberg veröffentlicht.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger, die im Rahmen der Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind.

 

 

A.        Folgende Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gaben
keine Stellungnahme ab:

 

-               Wasserwirtschaftsamt Kronach

-               Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg

-               Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

-               Regionaler Planungsverband Oberfranken-West

-               Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg, Abt. Forstwirtschaft

-               Bund Naturschutz in Bayern e. V, Kreisgruppe Bamberg

-               Gewerbeaufsichtsamt

-               Vodafone Kabel Deutschland GmbH

-               Stadt Bamberg

-               Gemeinde Oberhaid

-               Gemeinde Viereth-Trunstadt

-               Gemeinde Walsdorf

 

 

             Folgende Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden äußerten
keine Einwendungen:

 

-               Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg, Abt. Landwirtschaft, Stellungnahme vom 15. Dezember 2021

-               Bayerischer Bauernverband, Stellungnahme vom 14. Januar 2022

-               Industrie- und Handelskammer, Stellungnahme vom 31. Januar 2022

-               Handwerkskammer für Oberfranken, Stellungnahme vom 20. Dezember 2021

-               Kreisbrandrat Ziegmann, Stellungnahme vom 16. Januar 2022 (keine weitere Beteiligung)

-               Deutsche Telekom Technik, Stellungnahme vom 16. Dezember 2021

-               PLEdoc, Stellungnahme vom 7. Januar 2022

-               TenneT TSO GmbH, Stellungnahme vom 17. Dezember 2021

-               Stadt Hallstadt, Stellungnahme vom 19. Januar 2021

-               Gemeinde Lisberg, Stellungnahme vom 25. Januar 2022

-               Gemeinde Stegaurach, Stellungnahme vom 30. Dezember 2021

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt dies zur Kenntnis.

 

Ohne Abstimmung

 

 

B.         Folgende Fachstellen haben Bedenken oder Anregungen vorgebracht:

 

1.              Zur Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg vom 27. Januar 2022:

 

Naturschutz:

Seitens der unteren Naturschutzbehörde bestehen gegen die o.g. Flächennutzungsplanänderung keine grundsätzlichen Einwände, unter Beachtung der folgenden Auflagen:

 

Vor Ort wurde schon mit der Tätigkeit angefangen obwohl noch keine Baugenehmigung vorliegt. Im Rahmen der nachzuholenden Genehmigung ist auch naturschutzfachlicher Ausgleich auf Grundlage des Ausgangszustandes zu leisten.

Die Ausführungen zur Eingrünung in der Begründung (Seite 12) werden zur Kenntnis genommen, es sind lediglich Vorschläge und sollten auf der Ebene einer verbindlichen Bauleitplanung bzw. im Rahmen der baurechtlichen Genehmigung entsprechend zielführender festgelegt werden.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme des Naturschutzes zur Kenntnis.

 

Ohne Abstimmung

 

 

Immissionsschutz:

Zur 7. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Bischberg im Bereich „Industriegebiet Trosdorf“ und „Zwischenlagerfläche für Erdaushub“, Fl-Nrn. 327/12, 316/3 Gmkg. Trosdorf und 429, 439, 438, 440/1, Gmkg. Bischberg, wird v.h.S. zur Teilfläche „2“ nochmals auf die letzte Stellungnahme von Seiten des Immissionsschutzes und die Umsetzung des dazu gefassten Beschlussvorschlags des Gemeinderats der Gemeinde Bischberg verwiesen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme des Immissionsschutzes zur Kenntnis.

 

Ohne Abstimmung

 

 

Bodenschutz:

Die von der Planung betroffenen Grundstücke FI.-Nrn. 327/12, 316/3 der Gemarkung Trosdorf sowie FI.-Nrn. 429, 438, 439 und 440/1 der Gemarkung Bischberg, Gemeinde Bischberg sind im Altlasten-, Bodenschutz- und Dateninformationssystem nicht erfasst. Für die im Planungsgebiet liegenden Flächen besteht insofern kein Altlastenverdacht. Auch für schädliche Bodenveränderungen liegen insofern keine Anhaltspunkte vor.

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind keine Bodenbelastungen vorhanden, die den vorgelegten Planungen entgegenstehen.

Daher bestehen gegen die eingereichte Planung in der vorliegenden Form aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Einwände.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme zum Bodenschutz zur Kenntnis.

 

Ohne Abstimmung

 

 

Wasserrecht:

Gegenüber der vorangegangenen Stellungnahme ergeben sich keine neuen wasserrechtlichen Erkenntnisse. Bei Festhalten an dem Vorhaben zur Teilfläche 2 wird empfohlen, die im FNP dargestellte Nutzungsfläche an den Verlauf des Ü-Gebietes anzupassen, sodass die dargestellte Nutzungsfläche außerhalb des Ü-Gebietes zu liegen kommt.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme vom Wasserrecht zur Kenntnis und beschließt für die Teilfläche 2 die dargestellte Nutzungsfläche an den Verlauf des
Ü-Gebietes anzupassen.

 

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

 

 

2.              Zur Stellungnahme der Regierung von Oberfranken vom 1. Februar 2022:

 

Gegen die o.a. Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg werden weiterhin keine grundsätzlichen Einwände erhoben.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Ohne Abstimmung

 

3.              Zur Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Bamberg, Abt. Straßenbau vom 10.01.2022

 

Gegen die o.a. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen von uns – als Baulastträger der Bundesstraße 26 und des parallel verlaufenden Geh- und Radweges – keine Einwände, soweit unsere Stellungnahme vom 17. Mai 2021 zum gleichzeitig durchgeführten vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren „5. Änderung und Erweiterung des Teilbebauungsplanes Industriegebiet Trosdorf“ berücksichtigt und hinsichtlich der „Zwischenlagerfläche für Erdaushub“ folgende Auflage übernommen wird:

 

Wasser und Abwässer dürfen dem Straßenkörper der Bundesstraße und deren Entwässerungseinrichtungen bzw. dem parallel verlaufenden Geh- und Radweg nicht zugeleitet werden. Erforderlichenfalls sind auf der Zwischenlagerfläche zusätzliche Entwässerungseinrichtungen einzubauen. Die Wirksamkeit der Straßenentwässerung und die Vorflutverhältnisse dürfen nicht beeinträchtigt werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

In der weiteren Planung ist die Entwässerung für die „5. Änderung und Erweiterung des Teilbebauungsplanes Industriegebiet Trosdorf“ und für die „Zwischenlagerfläche für Erdaushub“ nicht über die Entwässerungseinrichtungen der Bundesstraße bzw. des parallel verlaufenden Geh und Radweges vorgesehen.

 

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

 

 

4.              Zur Stellungnahme des WSA Main, Dienstsitz Schweinfurt vom 20. Dezember 2021

 

Von Seiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) gibt es in Ergänzung zu meiner Stellungnahme vom 4. Mai 2021 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung keine weiteren Anmerkungen zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Industriegebiet Trosdorf“.

 

Gemäß Beschlussbuchauszug vom 29. Juli 2021 unter Punkt 8 hat der Gemeinderat Bischberg die Stellungnahme des WSA Main zur Kenntnis genommen. Ein Nachweis zur unschädlichen Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers aus dem neuen Baugebiet erfolgt im Rahmen der Erschließungsplanung bzw. des Baugenehmigungsverfahrens.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Ohne Abstimmung

 

 

5.              Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 10. Januar 2022

 

Nach Einsicht der uns übersandten Unterlagen teilen wir ihnen mit, dass keine zusätzlichen Belange unseres Unternehmens betroffen sind.

Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 26. April 2021.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH zur Kenntnis. Die Stellungnahme vom 26. April 2021 wurde im Gemeinderat am 29. Juli 2021 behandelt und abgewogen. Der Beschluss vom 29. Juli 2021 soll weiterhin seine Gültigkeit behalten.

 

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

 

 

6.              Zur Stellungnahme der Stadtwerke Bamberg vom 19.Januar 2022

 

Von Seiten der Stadtwerke Bamberg bestehen keine Einwände zur o.g. FNP-Änderung.

Unsere Stellungnahme vom 3. Mai 2021 hat weiterhin Bestand.

 

Glasfaseranbindung FTTX:

In dem gekennzeichneten Bereich befinden sich Glasfaserleitungen, diese dürfen nicht überbaut bzw. bepflanzt werden.

 

Straßenbeleuchtung:

Im Bereich der geplanten Verkehrsflächen ist durch die Gemeinde Bischberg der Ausbau der Straßenbeleuchtung vorgesehen.

Die Stadtwerke Bamberg Energiedienstleistung GmbH tritt aufgrund der umfassenden Verantwortung der Straßenbeleuchtung gemäß dem Straßenbeleuchtungsvertrag als Betreiber der gesamten Straßenbeleuchtung in Bischberg auf. Die Änderung der Straßenbeleuchtung wird dem Erschließungsträger in Rechnung gestellt.

 

Strom-/Gas-/ Wasserversorgung

Das Gebiet der Gemeinde Trosdorf liegt nicht im Versorgungsbereich der Stadtwerke Bamberg.

 

Stellungnahme ÖPNV:

Von Seiten des Verkehrsbetriebes bestehen keine Bedenken.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme der Stadtwerke Bamberg zur Kenntnis. Die Stellungnahme vom 3. Mai 2021 wurde im Gemeinderat am 29. Juli 2021 behandelt und abgewogen. Der Beschluss vom 29. Juli 2021 soll weiterhin seine Gültigkeit behalten.

 

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

 

 

7.              Bürgerbeteiligung

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt dies zur Kenntnis.

 

Ohne Abstimmung

 

 

C.         Feststellungsbeschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger, die im Rahmen der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und

§ 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind. Zu den eingegangenen Einwendungen und Anregungen wurden entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst.

 

Durch die Abwägungsbeschlüsse wurden nur geringfügige Änderungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der Begründung veranlasst.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg stellt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche „Industriegebiet Trosdorf“ und „Zwischenlagerfläche für Erdaushub“ in der Fassung vom 19. Januar 2023 fest und billigt die Begründung in der Fassung vom 19. Januar 2023.

 


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0