Sitzung: 19.01.2023 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der
Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. Juli 2021 die 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 29. Juli 2021 gebilligt.
Die
7. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet eine Teilfläche des geplanten
LIDL – Marktes und eine Zwischenlagerfläche für Erdaushub.
Weiterhin
beschloss der Gemeinderat den Bauleitplanentwurf mit Begründung gem.§ 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und die Fachbehörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen.
Die
Unterlagen lagen vom 20. Dezember 2021 bis einschließlich 31. Januar 2022 im
Rathaus der Gemeinde Bischberg öffentlich aus und wurden zeitgleich auf der
Internetseite der Gemeinde Bischberg veröffentlicht.
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger, die im Rahmen der Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind.
A. Folgende Träger öffentlicher Belange
und Nachbargemeinden gaben
keine Stellungnahme ab:
-
Wasserwirtschaftsamt
Kronach
-
Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg
-
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege
-
Regionaler
Planungsverband Oberfranken-West
-
Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg, Abt. Forstwirtschaft
-
Bund
Naturschutz in Bayern e. V, Kreisgruppe Bamberg
-
Gewerbeaufsichtsamt
-
Vodafone
Kabel Deutschland GmbH
-
Stadt
Bamberg
-
Gemeinde
Oberhaid
-
Gemeinde
Viereth-Trunstadt
-
Gemeinde
Walsdorf
Folgende Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden äußerten
keine Einwendungen:
-
Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg, Abt. Landwirtschaft,
Stellungnahme vom 15. Dezember 2021
-
Bayerischer
Bauernverband, Stellungnahme vom 14. Januar 2022
-
Industrie-
und Handelskammer, Stellungnahme vom 31. Januar 2022
-
Handwerkskammer
für Oberfranken, Stellungnahme vom 20. Dezember 2021
-
Kreisbrandrat
Ziegmann, Stellungnahme vom 16. Januar 2022 (keine weitere Beteiligung)
-
Deutsche
Telekom Technik, Stellungnahme vom 16. Dezember 2021
-
PLEdoc,
Stellungnahme vom 7. Januar 2022
-
TenneT
TSO GmbH, Stellungnahme vom 17. Dezember 2021
-
Stadt
Hallstadt, Stellungnahme vom 19. Januar 2021
-
Gemeinde
Lisberg, Stellungnahme vom 25. Januar 2022
-
Gemeinde
Stegaurach, Stellungnahme vom 30. Dezember 2021
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt
dies zur Kenntnis.
Ohne Abstimmung
B. Folgende Fachstellen haben Bedenken
oder Anregungen vorgebracht:
1.
Zur Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg
vom 27. Januar 2022:
Naturschutz:
Seitens der
unteren Naturschutzbehörde bestehen gegen die o.g. Flächennutzungsplanänderung
keine grundsätzlichen Einwände, unter Beachtung der folgenden Auflagen:
Vor Ort wurde
schon mit der Tätigkeit angefangen obwohl noch keine Baugenehmigung vorliegt.
Im Rahmen der nachzuholenden Genehmigung ist auch naturschutzfachlicher
Ausgleich auf Grundlage des Ausgangszustandes zu leisten.
Die Ausführungen
zur Eingrünung in der Begründung (Seite 12) werden zur Kenntnis genommen, es
sind lediglich Vorschläge und sollten auf der Ebene einer verbindlichen
Bauleitplanung bzw. im Rahmen der baurechtlichen Genehmigung entsprechend
zielführender festgelegt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt
die Stellungnahme des Naturschutzes zur Kenntnis.
Ohne Abstimmung
Immissionsschutz:
Zur 7.
Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Bischberg im Bereich „Industriegebiet
Trosdorf“ und „Zwischenlagerfläche für Erdaushub“, Fl-Nrn. 327/12, 316/3 Gmkg.
Trosdorf und 429, 439, 438, 440/1, Gmkg. Bischberg, wird v.h.S. zur Teilfläche
„2“ nochmals auf die letzte Stellungnahme von Seiten des Immissionsschutzes und
die Umsetzung des dazu gefassten Beschlussvorschlags des Gemeinderats der
Gemeinde Bischberg verwiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt
die Stellungnahme des Immissionsschutzes zur Kenntnis.
Ohne Abstimmung
Bodenschutz:
Die von der
Planung betroffenen Grundstücke FI.-Nrn. 327/12, 316/3 der Gemarkung Trosdorf
sowie FI.-Nrn. 429, 438, 439 und 440/1 der Gemarkung Bischberg, Gemeinde
Bischberg sind im Altlasten-, Bodenschutz- und Dateninformationssystem nicht
erfasst. Für die im Planungsgebiet liegenden Flächen besteht insofern kein Altlastenverdacht.
Auch für schädliche Bodenveränderungen liegen insofern keine Anhaltspunkte vor.
Nach
gegenwärtigem Kenntnisstand sind keine Bodenbelastungen vorhanden, die den
vorgelegten Planungen entgegenstehen.
Daher bestehen
gegen die eingereichte Planung in der vorliegenden Form aus
bodenschutzrechtlicher Sicht keine Einwände.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt
die Stellungnahme zum Bodenschutz zur Kenntnis.
Ohne Abstimmung
Wasserrecht:
Gegenüber der
vorangegangenen Stellungnahme ergeben sich keine neuen wasserrechtlichen
Erkenntnisse. Bei Festhalten an dem Vorhaben zur Teilfläche 2 wird empfohlen,
die im FNP dargestellte Nutzungsfläche an den Verlauf des Ü-Gebietes
anzupassen, sodass die dargestellte Nutzungsfläche außerhalb des Ü-Gebietes zu
liegen kommt.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme vom
Wasserrecht zur Kenntnis und beschließt für die Teilfläche 2 die dargestellte
Nutzungsfläche an den Verlauf des
Ü-Gebietes anzupassen.
Abstimmung: |
Für: |
17 |
Gegen: |
0 |
2.
Zur Stellungnahme der Regierung von
Oberfranken vom 1. Februar 2022:
Gegen die o.a. Bauleitplanung der Gemeinde
Bischberg werden weiterhin keine grundsätzlichen Einwände erhoben.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt
die Stellungnahme zur Kenntnis.
Ohne Abstimmung
3.
Zur Stellungnahme des Staatlichen Bauamts
Bamberg, Abt. Straßenbau vom 10.01.2022
Gegen die o.a.
Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen von uns – als Baulastträger der
Bundesstraße 26 und des parallel verlaufenden Geh- und Radweges – keine
Einwände, soweit unsere Stellungnahme vom 17. Mai 2021 zum gleichzeitig
durchgeführten vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren „5. Änderung und
Erweiterung des Teilbebauungsplanes Industriegebiet Trosdorf“ berücksichtigt
und hinsichtlich der „Zwischenlagerfläche für Erdaushub“ folgende Auflage
übernommen wird:
Wasser und
Abwässer dürfen dem Straßenkörper der Bundesstraße und deren
Entwässerungseinrichtungen bzw. dem parallel verlaufenden Geh- und Radweg nicht
zugeleitet werden. Erforderlichenfalls sind auf der Zwischenlagerfläche
zusätzliche Entwässerungseinrichtungen einzubauen. Die Wirksamkeit der
Straßenentwässerung und die Vorflutverhältnisse dürfen nicht beeinträchtigt
werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme zur
Kenntnis.
In der weiteren Planung ist die Entwässerung
für die „5. Änderung und Erweiterung des Teilbebauungsplanes Industriegebiet
Trosdorf“ und für die „Zwischenlagerfläche für Erdaushub“ nicht über die
Entwässerungseinrichtungen der Bundesstraße bzw. des parallel verlaufenden Geh
und Radweges vorgesehen.
Abstimmung: |
Für: |
17 |
Gegen: |
0 |
4.
Zur Stellungnahme des WSA Main, Dienstsitz
Schweinfurt vom 20. Dezember 2021
Von Seiten der
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) gibt es in Ergänzung
zu meiner Stellungnahme vom 4. Mai 2021 im Rahmen der frühzeitigen
Behördenbeteiligung keine weiteren Anmerkungen zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Industriegebiet Trosdorf“.
Gemäß
Beschlussbuchauszug vom 29. Juli 2021 unter Punkt 8 hat der Gemeinderat
Bischberg die Stellungnahme des WSA Main zur Kenntnis genommen. Ein Nachweis
zur unschädlichen Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers aus dem neuen
Baugebiet erfolgt im Rahmen der Erschließungsplanung bzw. des
Baugenehmigungsverfahrens.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme zur
Kenntnis.
Ohne Abstimmung
5.
Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH
vom 10. Januar 2022
Nach Einsicht der
uns übersandten Unterlagen teilen wir ihnen mit, dass keine zusätzlichen
Belange unseres Unternehmens betroffen sind.
Darüber hinaus
verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 26. April 2021.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt
die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH zur Kenntnis. Die Stellungnahme vom
26. April 2021 wurde im Gemeinderat am 29. Juli 2021 behandelt und abgewogen.
Der Beschluss vom 29. Juli 2021 soll weiterhin seine Gültigkeit behalten.
Abstimmung: |
Für: |
17 |
Gegen: |
0 |
6.
Zur Stellungnahme der Stadtwerke Bamberg vom
19.Januar 2022
Von Seiten der
Stadtwerke Bamberg bestehen keine Einwände zur o.g. FNP-Änderung.
Unsere
Stellungnahme vom 3. Mai 2021 hat weiterhin Bestand.
Glasfaseranbindung FTTX:
In dem
gekennzeichneten Bereich befinden sich Glasfaserleitungen, diese dürfen nicht
überbaut bzw. bepflanzt werden.
Straßenbeleuchtung:
Im Bereich der
geplanten Verkehrsflächen ist durch die Gemeinde Bischberg der Ausbau der
Straßenbeleuchtung vorgesehen.
Die Stadtwerke
Bamberg Energiedienstleistung GmbH tritt aufgrund der umfassenden Verantwortung
der Straßenbeleuchtung gemäß dem Straßenbeleuchtungsvertrag als Betreiber der
gesamten Straßenbeleuchtung in Bischberg auf. Die Änderung der
Straßenbeleuchtung wird dem Erschließungsträger in Rechnung gestellt.
Strom-/Gas-/ Wasserversorgung
Das Gebiet der
Gemeinde Trosdorf liegt nicht im Versorgungsbereich der Stadtwerke Bamberg.
Stellungnahme ÖPNV:
Von Seiten des
Verkehrsbetriebes bestehen keine Bedenken.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme der
Stadtwerke Bamberg zur Kenntnis. Die Stellungnahme vom 3. Mai 2021 wurde im
Gemeinderat am 29. Juli 2021 behandelt und abgewogen. Der Beschluss vom 29.
Juli 2021 soll weiterhin seine Gültigkeit behalten.
Abstimmung: |
Für: |
17 |
Gegen: |
0 |
7.
Bürgerbeteiligung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind
keine Stellungnahmen eingegangen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt
dies zur Kenntnis.
Ohne Abstimmung
C. Feststellungsbeschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt
Kenntnis von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger,
die im Rahmen der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
§ 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind. Zu den
eingegangenen Einwendungen und Anregungen wurden entsprechende
Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Durch die Abwägungsbeschlüsse wurden nur
geringfügige Änderungen der zeichnerischen und
textlichen Festsetzungen und der Begründung veranlasst.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg stellt
die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche „Industriegebiet
Trosdorf“ und „Zwischenlagerfläche für Erdaushub“ in der Fassung vom 19. Januar
2023 fest und billigt die Begründung in der Fassung vom 19. Januar 2023.
Abstimmung: |
Für: |
17 |
Gegen: |
0 |