Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Schulverband Bischberg besteht aus den Mitgliedsgemeinden Bischberg und Viereth-Trunstadt.

 

Nach Art. 9 Abs. 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes besteht die Schulverbandsversammlung aus den ersten Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden. Gemeinden, aus denen mehr als 50 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschule oder die Verbandsschulen besuchen (Verbandsschüler), entsenden ferner bis einschließlich 100 Verbandsschüler einen weiteren Vertreter und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einen weiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung. Stichtag für die Ermittlung der Schülerzahlen ist immer der 1. Oktober eines jeden Jahres (Art. 9 Abs. 4 Satz 1 BaySchFG).

 

Aufgrund der Schülerzahl zum 1. Oktober 2022 stehen der Gemeinde Bischberg zwei Sitze und der Gemeinde Viereth-Trunstadt ein Sitz im Schulverband zu.

 

Der Gemeinderat Bischberg hatte in seiner konstituierenden Sitzung am 12. Mai 2020 beschlossen, Frau Gemeinderätin Margriet Kalb als weitere Vertreterin bei Bedarf zu bestellen.

 

Laut Mitteilung der Mittelschule Bischberg besuchen zum 1. Oktober 2022 61 Schüler*innen aus Bischberg, 34 Schüler*innen aus Viereth-Trunstadt und 24 Schüler*innen aus dem Schulverbund „Westliches Maintal“ sowie 3 Gastschüler aus Bamberg, also insgesamt 122 Schüler*innen die Mittelschule.

 

Gemäß Art. 9 Abs. 3 BaySchFG sind Mitglieder der Schulverbandsversammlung durch den zuständigen Gemeinderat zu entsenden oder abzuberufen.

 

Da die Grenze von 50 Bischberger Schülern zum 1. Oktober 2022 überschritten wurde, gewinnt die Gemeinde Bischberg kraft Gesetzes einen Sitz in der Schulverbandsversammlung und das weitere Mitglied Frau Margriet Kalb ist wiederzuberufen.

 


Die Ausführungen vom 1. Bürgermeister Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

 

Aufgrund der Schülerzahl von 61 Bischberger Schüler*innen zum Stichtag 1. Oktober 2022 wird Frau Margriet Kalb als weiteres Mitglied der Schulverbandsversammlung nach Art. 9 Abs. 3 BaySchFG entsandt.


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0