Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Zur Kirchweih Bischberg im Jahr 2022 hatte sich der Ortskulturring Bischberg 1973 e.V. dankenswerter Weise bereit erklärt unter finanzieller Bezuschussung der Gemeinde Bischberg das Festzelt zu betreiben und so wurde die erste Bischberger Vereins-KERWA mit ausschließlich positiver Ressonanz aus der Bürgerschaft und aus den beteiligten Vereinen durchgeführt. Die Gemeinde Bischberg hatte im Vorfeld im Rahmen der freiwilligen Vereinsförderung (Art. 57 GO i. V. mit GR-Beschluss Top 84 aus 2022) bereit erklärt, gewisse Kosten zu übernehmen. Hintergrund war, dass alle Vereine sich am Projekt beteiligen und gemeinsam unter dem Hut des Dachverbandes OKR an einem möglichen Erfolg arbeiten.

 

Auf die immer noch laufende Ausschreibung des Festbetriebs der Bischberger Kirchweih hat sich zudem bis heute noch kein Interessent beworben.

 

Die durchgeführte Veranstaltung ist neben dem bereits etablierten Weihnachtsmarkt des OKR Bischberg ein weiteres Beispiel, wie die Zusammenarbeit zwischen den Vereinen in der Gemeinde Bischberg gefördert werden kann, damit alte Bräuche, Sitten und Traditionen weiter am Leben erhalten werden können. Die beteiligten Vereine stellten ca. 180 Helfer*innen zur Verfügung und es wurden insgesamt 818,75 Arbeitsstunden geleistet. Große Vereinsfeste können aufgrund der rechtlichen Vorgaben und der Organisation kaum noch von einem Verein alleine gestemmt werden.

 

Am Ende waren sich alle - vom Organisationsteam bis zu den Helfern*innen - einig, dass es eine gelungene Aktion war und es versucht werden sollte, den begonnenen Weg weiter zu gehen.

 

Die Abrechungssumme seitens der Gemeinde betrug

 

Wicht Zeltverleih Kaution mit Zeltmeistermontage                                                     5.270,51 EUR

Zeltbuchabnahme Gebühr LRA                                                                                                  40,00 EUR

Zeltversicherung erw.                                                                                                             1.142,40 EUR

Abrechnung Strom Festzelt                                                                                                         75,91 EUR

GEMA – Gebühren                                                                                                                       549,98 EUR

                                                                                                                                                        7.078,80 EUR

 

Frankonia Sicherheitsdienst gem. Bescheid                                                                   3.543,82 EUR

Versicherung Haftpflicht                                                                                                            120,00 EUR

Schankerlaubnis                                                                                                                           100,00 EUR

LStVG                                                                                                                                                   15,00 EUR

Unfall-Helferversicherung (Veranstalter OKR)                                                                      75,00 EUR

Kinderzaubershow                                                                                                                       299,00 EUR

Anzeige Presse                                                                                                                              411,67 EUR

Sonstige Betriebskosten                                                                                                        4.564,49 EUR

 

Insgesamt                                                                                                                                 11.643,29 EUR

 

Der OKR selbst hatte nochmals Ausgaben (Lieferanten, Musikgruppen, etc.) in Höhe von rund 21.000,00 EUR.

 

An die beteiligten Vereine konnten gemäß der Absprache 11.462,50 EUR verteilt und eine Rücklage für die Körperschafts- und Gewerbesteuer mit 6.550,00 EUR bzw. für die Kerwa 2023 in Höhe von etwa 3.200,00 EUR gebildet.

 

Nachdem der Erfolg einer Bischberger Vereins-KERWA von vielen unbeeinflussbaren Faktoren abhängig ist und nur ein Anteil von rund 3.200,00 EUR als Rücklage vorhanden ist, steht nun die Frage im Raum, ob der Gemeinderat Bischberg sich vorstellen könnte, das Projekt Bischberger Vereins-KERWA 2023 nochmals zu unterstützen. Nur unter der Voraussetzung einer nochmaligen Bezuschussung durch die Gemeinde ist der Ortskulturring Bischberg 1973 e. V. bereit, den Festzeltbetrieb der Kirchweih 2023 erneut zu übernehmen. Ansonsten ist das Risiko zum Tragen eines möglichen Verlustes zu groß. Sollte die Kirchweih 2023 ein ähnlicher Erfolg wie die Kirchweih 2022 werden, wären dann genügend Rücklagen vorhanden, um die Folgejahre ohne finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde auszukommen.

 

Satzungsgemäß obliegt zwar dem OKR Bischberg die Pflege des Brauchtums, sprich Faschings- und Kirchweihveranstaltungen sowie bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke. Jedoch hat dieser aufgrund seiner zahlreichen Förderungen von Vereinen und wenigen Einnahmenmöglichkeiten kaum Rücklagen, das komplette Risiko abzufangen, um den Verein nicht zu gefährden.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat würdigt grundsätzlich das Engagement des Ortskulturrings Bischberg 1973 e. V. als Dachverband und der teilnehmenden Vereine zur Umsetzung der Bischberger Kirchweih 2022. Im Jahr 2023 soll im Interesse aller Bürger*innen eine Pflege des Brauchtums der Kirchweih in Bischberg im gleichen Umfang möglich sein.

 

Der Gemeinderat Bischberg erkennt daher an, dass der Ortskulturring Bischberg 1973 e. V. ein wirtschaftliches Risiko für alle Vereine übernimmt. Daher beschließt der Gemeinderat Bischberg erneut, einen Betrag von 10.000,00 EUR zur Durchführung des Festzeltbetriebes an der Bischberger Kirchweih 2023 als freiwillige Vereinsförderung (Art. 57 GO) zu übernehmen.

 

Bedingung ist, dass ein möglicher Gewinn des Festzeltbetriebes wieder an alle beteiligten Vereine ausgeschüttet wird. Selbstverständlich darf der eigene Gewinnanteil, eine Rücklage für die abzuführenden Steuern bzw. für spätere Kirchweihveranstaltungen einbehalten werden.

 

Haushaltsmittel werden unter der Haushaltsstelle 3430.7180 in Höhe von 10.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0