Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Nach Art. 6 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) haben die Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration als Sicherheitsbehörden die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und die Unterbindung bzw. Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten. Zur öffentlichen Sicherheit zählen vor allem Individualrechtsgüter, wie der Schutz des Lebens, der Gesundheit oder des Eigentums. In analoger Anwendung von Art. 44 Abs. 1 LStVG wird immer die unterste Sicherheitsbehörte tätig, solage eine Regelung über das Gemeindegebiet hinaus nicht erforderlich oder zweckmäßig ist bzw. ein Spezialgesetz diese zuordnet.

 

Jederzeit eintretende Großschadenereignisse (Katastrophen) wie ein plötzlicher, längerer und flächendeckender Stromausfall sowie Starkregenereignisse oder auch Schneekatastrophen führen dazu, dass in

 

·         relativ kurzer Zeit viele Bürger*innen eines Gebietes betroffen sind und

 

·         die Einsatzkräfte sowie die Verwaltung ihre Aufgaben strukturieren und priorisieren müssen, um zielgerichtet agieren zu können.

 

Da im Schadensfall der Fokus auf die Abarbeitung der Aufgaben liegt ist es sinnvoll und notwendig, sich im Vorfeld Gedanken über unterschiedlichste Themenfelder der kritischen Infrastruktur innerhalb des Hoheitsgebietes zu machen und der Bevölkerung eine gewisse Hilfestellung anzubieten und Sicherheit aufzuzeigen.

 

Hierzu wird auf Verwaltungsebene bereits seit längerem mit einer Steuerungsgruppe an einem Katastrophenschutzkonzept gearbeitet, welches unterschiedliche Szenarien abbildet. Gegenwärtig liegt das Hauptaugenmerk auf den Szenarien „längerer Stromausfall“ bzw. „Störungen in der Gasversorgung“.

 

Die Gemeinde Bischberg wird bei der Erstellung des Katastrophenschutzkonzeptes durch die örtlichen Einrichtungen der Feuerwehren (Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG), Informationen von örtlichen Einrichtungen und Versorgungsunternehmen bzw. Erkenntnissen Dritter, insbesondere aus den Vorbereitungen des Landkreises Bamberg, Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung unterstützt.

 

Ein Gerüst für ein gemeindliches Katastrophenschutzgesetz wurde fertiggestellt. Dieses gilt es nun komplett auszuarbeiten und dann mit dem Landratsamt Bamberg und örtlichen Einrichtungen abzustimmen. Insbesondere Punkt 10 zum ersten Rohentwurf eines Katastrophenschutzkonzeptes vom 9. Januar 2022 dient zur Kenntnis.

 

Heute gilt es den Gemeinderat über die bisherigen Ausarbeitungen zu informieren und entsprechende Haushaltsmittel zur Beschaffung der notwendigen Geräte und zur Finanzierung der zur weiteren Ausarbeitung des Konzeptes erforderlichen Maßnahmen bereitzustellen.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat stimmt den bereits ausgearbeiteten Punkten eines Katastrophenschutzkonzeptes zu. Darüber hinaus wird zur Sicherstellung einer Grundversorgung der Ankauf folgender technischer Hilfsmittel bewilligt:

 

 

Beschaffung von vier Notstromaggregaten für die kritische Infrastruktur Wasser/Abwasser

 

-          Trinkwasserbrunnen I gemäß dem Angebot Nr. 982005 der Pumpen-Service GmbH, 90402 Nürnberg vom 2. November 2022 zum Angebotspreis von 15.512,01 EUR brutto

 

-          Ablaufbauwerk Tütschengereuth mit einem Steuerschrank und Anbindung an die vorhandene Pumpanlage gemäß dem Angebot Nr. 982007 der Pumpen-Service GmbH, 90402 Nürnberg zum Angebotspreis von 33.031,78 EUR brutto

 

-          PW-Bauhof mit einem Steuerschrank und Anbindung an die vorhandene Pumpanlage gemäß dem Angebot Nr. 982009 der Pumpen-Service GmbH, 90402 Nürnberg zum Angebotspreis von 32.839,10 EUR brutto

 

-          PW-Industriegebiet mit einem Steuerschrank und Anbindung an die vorhandene Pumpanlage gemäß dem Angebot Nr. 982008 der der Pumpen-Service GmbH, 90402 Nürnberg zum Angebotspreis von 31.086,14 EUR

 

Ferner sollen die Feuerwehrhäuser Trosdorf und Tütschengereuth mit einer Noteinspeisevorrichtung und jeweils einem passenden Notstromaggregat ausgerüstet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen. Aufgrund der Tatsache, dass die Feuerwehrhäuser mit Nachtspeicheröfen beheizt werden, soll zusätzlich eine Heißluftturbine mit Abgasführung (Kosten ca. 2.700 EUR brutto) zur Wärmegewinnung besorgt werden.

 

Der Test der Notstromversorgung des Gebäudekomplexes Grundschule/Turnhalle/FFW Bischberg und des Rathauses Bischberg hat ergeben, dass ein Umbau des vorhandenen Notstromaggregats, der Kauf eines Versorgungskabels für das Rathaus und diverse kleinere elektrotechnische Umrüstungen in den Gebäudekomplexen notwendig sind. Auch für diese Maßnahmen sollen entsprechende Angebote eingeholt werden.

 

Der Gemeinderat Bischberg eröffnet eine gesonderte Haushaltsstelle und beschließt, dass die notwendigen Mittel zur Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung nicht über Gebührenhaushalte finanziert werden. Die notwendigen Finanzmittel werden durch den allgemeinen Haushalt abgedeckt.

 

Es sind Mittel in Höhe von 30.000,00 EUR bei Haushaltsstelle 1400.9350 und 120.000,00 EUR bei Haushaltsstelle 1400.9600 im Haushalt 2023 einzuplanen und werden bereitgestellt. Für die Notstromeinspeisevorrichtung sind 10.000,00 EUR jeweils beim Gebäudeunterhalt der Feuerwehr (Haushaltsstelle 1301.5000) vorzusehen.

 


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0