Sitzung: 15.12.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Die geplante
Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans
„Industriegebiet Trosdorf“, Wasserwörth 2.
Für den
geplanten Neubau von 2 Fachmärkten (Drogerie +
Bäcker) wird das
gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans unter Vorbehalt der Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft Bamberg,
Bischberg, Hallstadt, Hirschaid (ARGE B²H²) erteilt.
Das
Grundstück liegt im Bereich des Sanierungsgebietes „Freizeit- und
Gewerbegebiet Main-Regnitz, Bischberg-Trosdorf“.
Die
Entwässerung hat im Trennsystem zu erfolgen. Vor Beginn der Arbeiten ist der
Gemeinde Bischberg ein Messprotokoll über die Höhenfestsetzung vorzulegen.
Gegen
Rückstau des Abwassers aus dem Kanal hat sich der Anschlussnehmer selbst zu
schützen. Für Schäden durch Rückstau haftet die Gemeinde nicht (§9 Abs. 5 der
Entwässerungssatzung).
Die
Grundstücksentwässerungsanlage ist nach anerkannten Regeln der Technik
herzustellen. Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontrollschacht
vorzusehen. Niederschlagswasser darf der öffentlichen Fläche nicht zugeleitet
werden (Einbau einer Entwässerungsrinne).
Vor
Verfüllung der Rohrgräben ist rechtzeitig die Abnahme der verlegten
Grundleitungen bei der Gemeinde Bischberg zu beantragen.
Es wird
darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen
Herstellungsbeiträge entsprechend der gemeindlichen Satzungen zu entrichten
sind.
Die
Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer fehlen auf den
Unterlagen.
Die Gemeinde
stimmt auch als Träger des Sanierungsgebietes „Freizeit und Gewerbegebiet
Main-Regnitz, Bischberg-Trosdorf“ der Maßnahme zu.
Dem
Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
9 |
Gegen: |
0 |