Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Industriegebiet Trosdorf“, Industriestraße 10.

 

Für den geplanten Abbruch des Putzsilos mit Halle und Neubau eines Bürogebäudes wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.

 

Das Grundstück liegt im Bereich des Sanierungsgebietes „Freizeit- und Gewerbegebiet Main-Regnitz, Bischberg, Trosdorf“.

 

Gegen Rückstau des Abwassers aus dem Kanal hat sich der Anschlussnehmer selbst zu schützen. Für Schäden durch Rückstau haftet die Gemeinde nicht (§9 Abs. 5 der Entwässerungssatzung).

 

Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontrollschacht vorzusehen.

 

Niederschlagswasser darf der öffentlichen Fläche nicht zugeleitet werden (Einbau einer Entwässerungsrinne).

 

Vor Verfüllung der Rohrgräben ist rechtzeitig die Abnahme der verlegten Grundleitungen bei der Gemeinde Bischberg zu beantragen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend den gemeindlichen Satzungen zu entrichten sind.

 

Die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer fehlen auf den Unterlagen.

 

Die Gemeinde stimmt auch als Träger des Sanierungsgebietes „Freizeit- und Gewerbegebiet Main-Regnitz, Bischberg-Trosdorf“ der Maßnahme zu.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

9

Gegen:

0