Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO ist neben dem Feststellungsbeschluss zur Jahresrechnung noch der Entlastungsbeschluss zu fassen.

 


Mit dem zuvor gefassten Beschluss unter TOP 125 über die Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2021 machte sich der Rechnungsprüfungsausschuss die in der Jahresrechnung und im Prüfungsbericht enthaltenen Zahlen zu Eigen. Zur Jahresrechnung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0

 

Erster Bürgermeister Michael Dütsch stimmte wegen persönlicher Beteiligung nicht mit ab.