Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Im Rahmen des kaufmännischen Jahresabschlusses für die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Herrn Wolfgang Och, eine Gebührenkalkulation durchgeführt.

 

Als Kalkulationszeitraum ist ein Dreijahreszeitraum festgelegt (GR, TOP 54 vom 15.12.2016 i. V. mit Art. 8 KAG). Laut der Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung (Nachkalkulation) ist der Wasserpreis um 0,47 €/m³ netto zum 1. Januar 2023 zu erhöhen, um Kostendeckung während des Kalkulationszeitraums (2023-2025) zu erreichen. Ebenso wäre der in diesem Zusammenhang stehende Bauwasserpreis von 75,24 EUR netto auf 92,16 EUR netto zu erhöhen. Die vorliegende Nachkalkulation und Neukalkulation dient zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg hat sich seinerzeit dazu entschlossen, die Neubaumaßnahme „Wasserversorgung Weipelsdorfer Wald“ über die Gebühren zu finanzieren und keine Verbesserungsbeiträge zu erheben. Dies gilt nun auch für die geplante Mischung von Wasser aus den gemeindlichen Tiefbrunnen mit Fernwasser zur Reduzierung des Härtegrads des Trinkwassers.

 

Die Unterhaltung eines optimalen Versorgungsnetzes zur Aufbereitung des Frischwassers stellt eine große Herausforderung für die Kommune dar, die mit Kosten und Investitionen verbunden ist. Um hier den gesetzlichen Vorgaben nach einem kostendeckenden Betrieb von kostenrechnenden Einrichtungen zu entsprechen, hat der Gemeinderat keinen Handlungsspielraum und muss die Gebühr erhöhen.

 

Im vorhergehenden Kalkulationszeitraum war die Verbrauchsgebühr von 1,79 EUR/m³ auf 2,09 EUR/m³ netto erhöht worden.

 

Es wird daher von der Verwaltung empfohlen, beiliegenden Änderungsentwurf zur Wasserabgabesatzung zu beschließen und somit die Verbrauchsgebühr von 2,09 EUR/m³ auf 2,56 EUR/m³ netto ab 1. Januar 2023 zu erhöhen. Der Bruttopreis beträgt dann neu 2,74 EUR/m³.

 

Der Preis für Bauwasser ist entsprechend von 80,51 EUR brutto auf 98,61 EUR brutto zu erhöhen.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf vom 8. Dezember 2022 über die 12. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 14. November 1996 als

 

Satzung.

 

Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Anlagen:

Az. 8633

 

12. Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung

 

Vom ___________________________

 

 

Aufgrund der Art. 2, 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638) erlässt die Gemeinde Bischberg folgende

 

Änderungssatzung:

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Bischberg (BGS/WAS) vom 14. November 1996 in der derzeit gültigen Fassung wird wie folgt geändert:

 

§ 10 Abs. 3 und 4 erhält folgende Fassung:

 

(3)          Die Gebühr beträgt netto 2,56 €/cbm entnommenen Wassers.

 

(4)          Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr netto 2,56 €/cbm entnommenen Wassers. Wird kein Bauwasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr netto pauschal 92,16 €.

 

§ 2

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft

 

 

Bischberg, _____________________

Gemeinde Bischberg

 

 

                                                                       

Michael Dütsch

1.Bürgermeister

 

 


Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0