Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss TOP 3 vom 24. Januar 2013 gibt es zwischen der Gemeinde Bischberg und der Kath. Kirchenstiftung St. Markus Bischberg seit 12./19. Februar 2013 eine Kooperationsvereinbarung, die Öffentlichen Bücherei St. Markus gemeinsam zu führen.

 

Der neue § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) führt dazu, dass die Führung der Bücherei auf einen Rechtsträger umzuschreiben ist. Auch wenn evtl. die Möglichkeit besteht, dass am 16. Dezember 2022 eine erneute Verlängerungsmöglichkeit um weitere zwei Jahre für den Optionszeitraum zur Umstellung auf den neuen § 2b UStG geben soll, empfiehlt es sich weiterhin den Umstellungsprozess unverändert weiterzuführen.

 

Bei den vorbereitenden Gesprächen sind die Verwaltungsgremien zur Öffentlichen Bücherei St. Markus zum Entschluss gekommen, dass es sinniger ist, dass in Zukunft der alleinige Rechtsträger die Kath. Kirchenstiftung St. Markus ist. Die Kath. Kirchenstiftung St. Markus kümmert sich um den laufenden Betrieb inkl. Räumlichkeiten mit deren Unterhalt.

 

Der Büchereibestand muss dabei auch einem Kooperationspartner zugeordnet werden. Der Vertrag sieht vor, dass er dem Träger allein zugeordnet wird. Die Schülerbücherei wird weiterhin vom Sachaufwandträger der Schule betrieben bzw. unterhalten und ist lediglich im Verwaltungssystem der Öffentlichen Bücherei angekoppelt, so dass diese im Eigentum der Gemeinde Bischberg bleibt und ausgenommen werden soll.

 

Im Zuge der steuerlichen Modifizierung wurden auch die textlichen Passagen finanzieller Art fortgeschrieben. In Zukunft unterstützt die Gemeinde mit einem zweckgebundenen Zuschuss von jährlich 1,00 EUR pro Einwohner nach der amtlichen Statistik und mit der Übernahme der Unterhalts- und Betriebskosten für das LEO Nord-Ausleihsystem (Ausleihe von digitalen Medien wie E.Books, E-Papier, E-Music, E-Audios und E-Videos etc.) in Höhe von ca. 2.000,00 EUR.

 

Der neue Vertrag soll ab Unterzeichnung zehn Jahre gelten. Er verlängert sich jeweils um fünf Jahre, wenn nicht ein Jahr vor Vertragsablauf gekündigt wird. Als Vertragsbeginn soll der 1. Januar 2023 fixiert werden.


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

 

Der Entwurf der neuen Kooperationsvereinbarung zwischen der Pfarrkirchenstiftung St. Markus Bischberg und der Gemeinde Bischberg vom 27. Oktober 2022 zum Betrieb der Öffentlichen Bücherei St. Markus, die als Anlage zu diesem Beschluss beigefügt ist, wird genehmigt.

 

Die Gemeinde Bischberg erklärt sich bereit, den jährlich vertraglich zugesicherten Zuschuss in Höhe von 1,00 EUR pro Einwohner nach der amtlichen Statistik und die Unterhalts- und Betriebskosten für LEO Nord zu leisten.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind jeweils in den Haushalten der Gemeinde Bischberg bei der HSt. 3520.7060 einzuplanen und werden bereitgestellt.

 


Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0