Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dipl.-Ing. Junginger stellt die Ergebnisse der Studie zum Sturzflutrisikomanagement der Gemeinde Bischberg vor.

 

Wie die Erfahrungsberichte aus den 1970er Jahren bestätigen, ergibt sich Handlungsbedarf vor allem für Weipelsdorf, Trosdorf und Bischberg. Auch im Hinblick auf die gegenwärtige Überplanung des FNPs und die höhere Gefahr von Überflutungsereignissen - aufgrund des Klimawandels - ist eine konkrete Planung zum Sturzflutmanagement unabdingbar.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat ein Förderprogramm nach Nr. 2.1.6 RZWas 2021 „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ aufgelegt.

 

Das integrale Konzept zum Risikomanagement soll der Gemeinde Bischberg die Möglichkeiten zur Vermeidung, Vorsorge, Ereignisbewältigung und Nachsorge vor Gefahren an Gewässern III. Ordnung und bei wild abfließendem Wasser aufzeigen.

 

Im integralen Konzept sollen wirkungsvolle und zugleich wirtschaftliche Maßnahmen aufzeigt, bewertet und einem verantwortlichen Maßnahmenträger zugeordnet werden. Dabei sollen sowohl technischen Schutzmaßnahmen als auch nichttechnischen Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen erarbeitet werden.

 

Im Rahmen des Förderprogrammes werden Ingenieurleistungen zur Erstellung des beschriebenen Konzepts bezuschusst. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Kosten werden auf 100.000,00 EUR geschätzt. Der verbleibende Eigenanteil beträgt dabei 25.000,00 EUR

 

Nach den Förderbestimmungen erfolgt immer ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Vorhabensträger und dem Wasserwirtschaftsamt über die wesentlichen Fragen bzgl. Umfang und Inhalte des Konzeptes. Dieses Gespräch ist, wie auch ein Beschluss des zuständigen Organs des Zuwendungsempfängers, das Vorhaben durchführen wollen, Voraussetzung für einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

 

Die Gemeinde Bischberg beschließt einen Förderantrag für das Fördervorhaben „Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement gemäß Nr. 2.1.6 RZWas 2021“ zu stellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag mit einem Antrag auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn an das zuständige Wasserwirtschaftsamt zu stellen.

Die Gemeinde bestätigt nach Mittelzusage das Vorhaben durchzuführen und den Eigenanteil zu finanzieren.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für 2023 einzuplanen.

 


Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0