Sitzung: 08.12.2022 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Dipl.-Ing.
Junginger stellt die Ergebnisse der Studie zum Sturzflutrisikomanagement der
Gemeinde Bischberg vor.
Wie
die Erfahrungsberichte aus den 1970er Jahren bestätigen, ergibt sich
Handlungsbedarf vor allem für Weipelsdorf, Trosdorf und Bischberg. Auch im
Hinblick auf die gegenwärtige Überplanung des FNPs und die höhere Gefahr von
Überflutungsereignissen - aufgrund des Klimawandels - ist eine konkrete Planung
zum Sturzflutmanagement unabdingbar.
Das
Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat ein
Förderprogramm nach Nr. 2.1.6 RZWas 2021 „Integrale Konzepte zum kommunalen
Sturzflut-Risikomanagement“ aufgelegt.
Das
integrale Konzept zum Risikomanagement soll der Gemeinde Bischberg die
Möglichkeiten zur Vermeidung, Vorsorge, Ereignisbewältigung und Nachsorge vor
Gefahren an Gewässern III. Ordnung und bei wild abfließendem Wasser aufzeigen.
Im
integralen Konzept sollen wirkungsvolle und zugleich wirtschaftliche Maßnahmen
aufzeigt, bewertet und einem verantwortlichen Maßnahmenträger zugeordnet
werden. Dabei sollen sowohl technischen Schutzmaßnahmen als auch
nichttechnischen Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen erarbeitet werden.
Im
Rahmen des Förderprogrammes werden Ingenieurleistungen zur Erstellung des
beschriebenen Konzepts bezuschusst. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der
zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Kosten werden auf 100.000,00 EUR geschätzt. Der
verbleibende Eigenanteil beträgt dabei 25.000,00 EUR
Nach
den Förderbestimmungen erfolgt immer ein Abstimmungsgespräch zwischen dem
Vorhabensträger und dem Wasserwirtschaftsamt über die wesentlichen Fragen bzgl.
Umfang und Inhalte des Konzeptes. Dieses Gespräch ist, wie auch ein Beschluss
des zuständigen Organs des Zuwendungsempfängers, das Vorhaben durchführen
wollen, Voraussetzung für einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm.
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur
Kenntnis.
Die Gemeinde Bischberg beschließt einen
Förderantrag für das Fördervorhaben „Integrales Konzept zum kommunalen
Sturzflut-Risikomanagement gemäß Nr. 2.1.6 RZWas 2021“ zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Förderantrag mit einem Antrag auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn an das
zuständige Wasserwirtschaftsamt zu stellen.
Die Gemeinde bestätigt nach Mittelzusage
das Vorhaben durchzuführen und den Eigenanteil zu finanzieren.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für 2023
einzuplanen.
Abstimmung: |
Für: |
19 |
Gegen: |
0 |