Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

In der Mittelschule Bischberg wurde eine für den digitalen Unterricht nötige, moderne IT-Medientechnik beschafft und installiert. Die einzelnen Komponenten wurden von der Schulleitung im Rahmen eines Medienkonzeptes ausgewählt und an den Schulaufwandsträger zur Beschaffung weitergeleitet. Dabei waren folgende Maßnahmen geplant:

-          Ausstattung von drei Klassenräumen mit interaktiven Großbildschirmen 86'', Mini-PC, Pylonensystem und entsprechender Medienverkabelung

-          Ausstattung von sieben Klassenräumen mit Großbildschirmen 86'' und entsprechender Medienverkabelung

-          Ausstattung von zehn Klassenräumen mit Tablethalterung und Apple-TV (Screen-Mirroring)

-          Lieferung von vier Laptops 15‘‘

-          Lieferung von einem Tabletwagen

 

Über die "Richtlinie zur Förderung der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)" stehen dem Schulverband Bischberg Fördermittel in Höhe von maximal 57.936,00 EUR zur Verfügung. Der Schulaufwandsträger hat zu den in Anspruch genommenen Fördermitteln eine Eigenleistung von mindestens 10 % beizusteuern.

 

Die Verwaltung hat die IT-Ausstattung beschränkt ausgeschrieben und an vier Firmen versandt. Zur Angebotseröffnung am 2. August 2022 lagen der Gemeinde zwei wertbare Angebote vor.

 

Das Angebot der mindestnehmenden Firma betrug 55.969,97 EUR brutto, das Angebot der weiteren Firma bei 58.017,74 brutto.

 

Hinzu kommen Kosten für die Medienverkabelung. Hier lag lediglich das mindestnehmende Angebot der Firma Elektro Weis GmbH & Co. KG mit 10.032,89 EUR brutto vor.

 

Insgesamt schlagen für die Umsetzung der Maßnahme also 66.002,86 EUR brutto zu Buche. Der Schulverband Bischberg hat davon einen Eigenanteil von 8.066,86 EUR brutto zu tragen, was einer Förderquote von ca. 88 % entspricht.

 

Aufgrund der kurzen Angebotsbindungsfrist bei IT-Ausstattungsgegenständen, musste die Auftragsvergabe bereits im August erfolgen. Über das Ausschreibungsergebnis und die beabsichtigte Vergabe der Arbeiten wurde die Schulverbandsrätin Frau Regina Wohlpart mit E-Mail vom 9. August 2022 in Kenntnis gesetzt. Daraufhin hatte Sie ihre Zustimmung signalisiert.

 

Dennoch ist das Rechtsgeschäft ohne einen entsprechenden Beschluss der Schulverbandsversammlung schwebend unwirksam. Deshalb muss die Schulverbandsversammlung das Rechtsgeschäft nach § 184 des Bürgerlichen Gesetzbuches durch einen Beschluss nachträglich genehmigen.

 


Der Sachvortrag des Schulverbandsvorsitzenden Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Die Schulverbandsversammlung genehmigt nachträglich die Vergabe der Beschaffung der IT-Medientechnik und der Medienverkabelung nach § 184 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

 

Die Auftragsvergabe für die IT-Medientechnik erfolgte in Höhe von 55.969,97 EUR brutto an die mindestnehmende Firma Compu-House GmbH, Abt-Knauer-Straße 3, 96260 Weismain.

 

Der Auftrag für die Verkabelungsarbeiten der IT-Medientechnik in Höhe von 10.032,89 EUR brutto wurde an die mindestnehmende Firma Elektro Weis GmbH & Co. KG, Industriestraße 6, 96120 Bischberg vergeben.

 

Entsprechende Haushaltsmittel standen im Haushalt 2022 zur Verfügung.

 


Abstimmung:

Für:

2

Gegen:

0