Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Im Rahmen der Art. 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 und Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO) fand in der Zeit vom 28. Juni 2021 bis 6. Dezember 2021 (mit Unterbrechungen) eine allgemeine überörtliche Kassen- und Rechnungsprüfung durch die Prüferin Susanne Burkhardt vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband statt. Das Schwergewicht der Prüfungstätigkeit lag auf materiellem Gebiet. In diesem Zusammenhang wurden auch die Dienstkräfte – soweit dies angezeigt war – fachlich beraten.

 

Die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses (Nr. 1 des Prüfungsberichts) vom 30. März 2022 wird nachstehend der Schulverbandsversammlung zur Kenntnis gegeben. Ebenso wird die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsfeststellungen zur Kenntnis gegeben. Wegen des umfangreichen Prüfungsstoffs beschränkten sich die Prüfung auf Teilgebiete und Stichproben.

 


Die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses (Nr. 1 des Prüfungsberichts) vom 30. März 2022 dient zur Kenntnis.

 

Abstimmung:                 Für: 2                                                                Gegen: 0

 

 

zu TZ 1           Feststellungen aus dem Prüfungsbericht vom 4. Oktober 2017, die nicht beachtet wurden

 

vormals T2 – Preisanpassungen der Schülerbeförderung

Die Ausführungen im Prüfungsbericht sind dem Schulverband Bischberg bekannt. Ursprünglich war geplant im Jahr 2022 eine Ausschreibung vorzunehmen. Der Landkreis Bamberg hat die Absicht, Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr in einem wettbewerblichen Verfahren zum 1. August 2024 neu zu vergeben. Diese Neuordnung der Linienführung kann sich auch auf den Schulbusverkehr auswirken, weshalb noch weitere Abstimmungsgespräche erforderlich werden.

 

Sobald konkrete Ergebnisse aus der Abstimmung mit dem Landkreis Bamberg vorliegen, wird die Verwaltung zeitnah unter Berücksichtigung des neuen Linienfahrplans eine Ausschreibung vornehmen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit begrüßt die Schulverbandsversammlung diese Vorgehensweise ausdrücklich.

 

Abstimmung:                    Für: 2                                                       Gegen: 0

 

 

vormals TZ 3 - Preisanpassung für Unterhaltsreinigungen

Die derzeit beauftragte Reinigungsfirma arbeitet zur vollsten Zufriedenheit. Dem Schulverband Bischberg ist bekannt, dass keine Dumpinglöhne bezahlt werden und vor allem in den Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes wohnende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden.

 

Um die Wettbewerbskriterien und den Preisspiegel zu überprüfen, wird die Verwaltung zu gegebener Zeit eine entsprechende Markterkundung vornehmen. Allerdings sollte mit der Durchführung gewartet werden, bis das Hallenbad wieder geöffnet ist, um diese Einrichtung in die Ausschreibung einzubeziehen.

 

Abstimmung:                    Für: 2                                                       Gegen: 0

 

 

zu TZ 2           Der Wohnraummietvertrag für das Hausmeisterhaus wäre zu überarbeiten und eine Mieterhöhung zu prüfen.

 

Die Ausführungen im Prüfungsbericht sind dem Schulverband Bischberg bekannt. Für das Schulgelände besteht auch noch kein Mietvertrag zwischen Gemeinde und dem Schulverband Bischberg. Die vertragliche Überarbeitung des Mietvertrags stellt sich aus Sicht der Verwaltung noch etwas komplexer dar, als es von der Prüferin aufgezeigt wird. Außerdem wird angemerkt, dass der Abschluss eines Mietvertrags für die Hausmeisterwohnung in die Zuständigkeit der Gemeinde Bischberg als Eigentümerin des Gebäudes fällt.

 

Die Verwaltung der Gemeinde Bischberg wird im Zuge der anstehenden Neu- bzw. Doppelbesetzung der Schulhausmeisterstelle den Mietvertrag für das Hausmeisterhaus neu verfassen. Hier werden die vom BKPV im Prüfungsbericht angesprochenen Punkte mit aufgenommen.

 

Nachrichtlich: Es wird nach der Sanierung auch ein Mietvertrag zwischen der Gemeinde Bischberg und dem Schulverband Bischberg über das Schulgebäude mit Turnhalle und etwaigem Umgriff abgeschlossen.

 

Abstimmung:                 Für: 2                                                                Gegen: 0

 

 

zu TZ 3           während der Prüfung ergaben sich noch folgende Feststellungen

 

a)       Die Ausführungen im Prüfungsbericht sind dem Schulverband Bischberg bekannt. Bei dem erst kürzlich erstellten Organisationsgutachten durch den BKPV wurde dieser Bereich als eher untergeordnet angesehen. Zur konkreten Umsetzung ist mittelfristig noch örtlich eine Dienststelle zu benennen, die federführend die Arbeiten erledigt (vgl. Schreml/Bauer/Westner, a.a.O. erl. 7 und 8 zu § 75 KommHV-Kameralistik). Die Stelle für die Sachbearbeitung Finanzen wurde erst neu zum 1. April 2022 besetzt. Nach einem Besuch einer entsprechenden Schulung wird sich die Stelleninhaberin auch dieser Materie annehmen. Hintergrund ist, dass hier eine neue Anlage der Anlagen- und Bestandsverzeichnisse erforderlich ist.

 

Abstimmung:     Für: 2                                                            Gegen: 0

 

 

b)      Die Ausführungen im Prüfungsbericht sind dem Schulverband Bischberg bekannt. Die Verwaltung wird zukünftig die Elternbeiträge sichtbar abbilden, damit die Kostenerhebung für jedermann erkennbar ist.

 

Ferner werden die Zuschüsse des Sachaufwandsträgers für Fachbereiche wie Technik/Ernährung und Soziales angepasst.

 

Auf die Erhebung von Kopiergeld für nicht lernmittelfreie Arbeitsblätter wird weiterhin verzichtet.

 

          Abstimmung:     Für: 2                                                            Gegen: 0

 

 

c)       Gastschulbeiträge waren nicht vom Schulverband zu tragen

Die Ergänzungen aus dem Kommentar zu Art. 43 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) wurden nochmals eingehend in der Verwaltung erläutert. Eine Kostenerstattung an den Schulverband ist noch während der überörtlichen Kassen- und Rechnungs-prüfung erfolgt.

 

          Abstimmung:           Für: 2                                                       Gegen: 0

 

 

In dem Bericht wurden keine Einnahmeausfälle oder Mehraufwendungen zu Lasten des Schulverbandes Bischberg nachgewiesen, so dass eine Anmeldung an die Vermögensschadensversicherung nicht vorgenommen werden kann.

 

Der Prüfungsbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 30. März 2022 dient zur Kenntnis und wird durch die zuvor gefassten Beschlüsse insgesamt als erledigt betrachtet.


Abstimmung:

Für:

2

Gegen:

0