Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Gemäß Art. 40 KommZG i. V. mit Art. 102 Abs. 3 GO ist neben dem Feststellungsbeschluss zur Jahresrechnung noch der Entlastungsbeschluss zu fassen.

 


Mit dem zuvor gefassten Beschluss über die Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2021 machte sich der Rechnungsprüfungsausschuss die in der Jahresrechnung und im Prüfungsbericht enthaltenen Zahlen zu Eigen. Zur Jahresrechnung des Schulverbandes Bischberg für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß Art. 40 KommZG i. V. mit Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

 


Abstimmung:

Für:

1

Gegen:

0

 

Der Schulverbandsvorsitzende Michael Dütsch stimmte wegen persönlicher Beteiligung nicht mit ab.