Sitzung: 22.11.2022 Schulverbandsversammlung
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Die Jahresrechnung wurde am 11. August 2022 gelegt und mündlich bekanntgegeben. Die heutige Vorlage des Ergebnisses der Jahresrechnung an die Schulverbandsversammlung durch den Schulverbandsvorsitzenden Michael Dütsch (Art. 40 KommZG i. V. mit Art. 46 Abs. 2 GO) dient der reinen Kenntnisnahme. Es bleibt jedem Schulverbandsmitglied unbenommen, sich über einzelne Punkte näher zu informieren und aufzuklären.
Die überörtliche Rechnungsprüfung durch den BKPV hat darauf aufmerksam gemacht, dass die Vorlage der Jahresrechnung durch die Aufnahme als Sitzungspunkt in Zukunft zu erfolgen hat. Dies wird hiermit erstmals für das Prüfungsjahr 2021 in dieser Form umgesetzt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
Einnahmen Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt
EUR EUR EUR
Soll lfd. HJ 349.471,43 39.837,30 389.308,73
+Neue HER 0,00 0,00 0,00
- Abgang alter HER 0,00 0,00 0,00
- Abgang alter KER 0,00 0,00 0,00
= Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 349.471,43 39.837,30 389.308,73
Ausgaben Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt
EUR EUR EUR
Soll lfd. HJ 349.471,43 39.837,30 389.308,73
+Neue HAR 0,00 0,00 0,00
- Abgang alter HAR 0,00 0,00 0,00
- Abgang alter KAR 0,00 0,00 0,00
= Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 349.471,43 39.837,30 389.308,73
Soll-Überschuss 0,00 0,00 0,00
Darin enthalten:
1. Zuführung vom Vermögenshaushalt: 0,00 EUR
2. Zuführung zum Vermögenshaushalt: 6.589,57 EUR
3. Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV: 35.687,72 EUR
2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1 Unerledigte Vorschüsse 0,00 EUR
2.2 Unerledigte Verwahrgelder 215.248,46 EUR
Aus gängiger Praxis hat terminlich bereits die örtliche Prüfung (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO) durch den Prüfungsausschuss stattgefunden.
Dem Schulverband wird der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 vom 22. November 2022 gemäß Art. 40 KommZG, Art. 102 Abs. 4 GO i.V.mit Erläuterung 5.5 zu Art. 103 GO des Kommentars Kommunales Haushalts- und Wirtschaftsrecht in Bayern vor einer Beschlussfassung zur Jahresrechnung bekanntgegeben.
Ohne Abstimmung.