Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie BayGibitR wurde unter anderem im Jahr 2021 eine Markterkundung durchgeführt. Das Ergebnis wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 21. Oktober 2021 durch Herrn Reuther von der Firma Reuther Netconsulting vorgestellt.

 

Die Gemeinde Bischberg hat aktuell noch die Möglichkeit ein Auswahlverfahren im Rahmen der 2021 durchgeführten Markterkundung im Bayerischen Gigabitförderprogramm (BayGibitR) durchzuführen. Basis für ein Auswahlverfahren wäre der Beschluss über das Erschließungsgebiet und das Fördermodell (Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell). Nach dem 31. Oktober 2022 erlischt diese Möglichkeit. Sollte nach dem 31.Oktober 2022 ein Auswahlverfahren durchgeführt werden, muss eine erneute Markterkundung erfolgen. Die Kosten dieser erneuten Markterkundung muss die Gemeinde selbst tragen. Kosten für die erneute Durchführung einer dann nicht mehr förderfähigen Markterkundung liegen bei ca. 10.000,00 EUR.

 

Nachdem für die endgültige Entscheidung, in welche Richtung die Gemeinde Bischberg beim Breitbandausbau gehen will, aus Sicht der Verwaltung noch mehr Zeit benötigt wird, gibt es drei Handlungsoptionen:

 

  1. Fortsetzen des Verfahrens im Bayerischen Gigabitförderprogramm (BayGibitR) mit Beschluss über das Erschließungsgebiet und das Fördermodell (Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell)

 

  1. Verbleib im Bayerischen Gigabitförderprogramm (BayGibitR) und erneute Durchführung einer Markterkundung im Jahr 2023 auf Kosten der Gemeinde

 

  1. Beschluss über den Wechsel des Fördermodells (Gigabitrichtlinie des Bundes)

 

Die zum 1. Januar 2023 angekündigte Gigabitrichtlinie des Bundes hat gegenüber dem Bayerischen Gigabitförderverfahren den Vorteil, dass auch heute mit Bandbreiten zwischen 100 und 250 Mbit/s versorgte Ortsteile, wie z.B. Weipelsdorf, förderfähig werden. Außerdem würden die hierzu notwendigen Beratungsleistungen mit bis zu 50.000,00 EUR brutto bei einem Fördersatz von 100 % vom Bund gefördert werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt in das verbesserte Verfahren nach der Gigabitrichtlinie des Bundes einzusteigen.)


Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg beschließt das Verfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie einzustellen und in die zum 1. Januar 2023 verbesserte Gigabitförderrichtlinie des Bundes einzusteigen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten (Beantragung der Förderung von Beratungsleistung beim Bund, Beauftragung eines geeigneten Ingenieurbüros zur Unterstützung im Förderprozess des Bundesprogramms).

 

Eine entsprechende Markterkundung soll im ersten Halbjahr 2023 angestrebt werden. Das Ergebnis der Markterkundung und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise ist dem Gemeinderat anschließend zum gegebenen Zeitpunkt vorzustellen.


Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0