Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Zuschussantrag zu den Turmsicherungsmaßnahmen der Kirche St. Markus vom 1. August 2022 dient zur Kenntnis. Der Kirchturm gehört der Kirchenstiftung St. Markus.

 

Für Fördermaßnahmen der Kath. Kirchenstiftung werden gemäß § 3 Nr. 4 der gemeindlichen Richtlinie zur Vereinsförderung vom 15. April 2021 im Einzelfall entschieden. Neben der Zuschussförderung kann hier auch eine Förderung mittels eines Darlehens gewährt werden.


Der Sachvortrag vom 1. Bürgermeister Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg beschließt den Antrag auf Zuschuss zu Sicherungsmaßnahmen am Kirchturm St. Markus in Bischberg der Firma Dach & Holzbau Matthias Steck und der Schadensbefundprüfung durch die Fa. Leyh zurückzustellen. Bei der im Moment durchgeführten Maßnahme handelt es sich eher um eine laufende Unterhaltsmaßnahme des Kirchturms als um eine reine Investitionsmaßnahme zum Bauunterhalt.

 

Im Schreiben ist darauf hinzuweisen, dass künftig die Antragsunterlagen detaillierter ausgeführt werden und die Gesamtkosten der Maßnahmen ergänzend eingereicht werden. Ferner ist darauf zu achten, dass auch Vergleichsangebote für den weiteren Maßnahmenabschnitt eingeholt werden.


Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0