Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Zuschussantrag zur Beschaffung von Mobiliar (Stühle und Betten) bzw. Trennwände für den Toilettenbereich der Kinder vom 20. Juli 2022 sowie die näheren Ausführungen von Frau Dr. Niklaus vom 30. August 2022 dienen zur Kenntnis.

 

Der Betrieb von Kindertagesstätten ist nach Art. 5 BayKiBiG eine kommunale Pflichtaufgabe. Sie tragen die Planungs- und davon abgeleitet die Finanzierungsverantwortung für die hierzu erforderlichen Betreuungsangebote.

 

Gemäß der Betriebsträgervereinbarung vom 19. Juli 2007 übernimmt die Gemeinde Bischberg die Investitionskosten zu 100%, die der Kinderkrippe zuzurechnen sind. In der Vergangenheit wurde im Fall der Betriebstätte St. Marien ggf. auch die Kosten von gemeinsam genutzten Bereichen des Kindergartens und der Kinderkrippe zu 1/3 übernommen. Voraussetzung einer Kostenübernahme ist aber, dass auch hier die Vergabekriterien eingehalten werden.

 

Für Fördermaßnahmen der Kath. Kirchenstiftung, hier der Filialkirchenstiftung St. Marien für die Kindertagesstätte werden gemäß § 3 Nr. 4 der gemeindlichen Richtlinie zur Vereinsförderung vom 15. April 2021 im Einzelfall entschieden. Neben der Zuschussförderung kann hier auch eine Förderung mittels eines Darlehens gewährt werden.

 

Die zwischenzeitlich erfolgte Beschaffung von Betten und Stühlen kostete 4.454,29 EUR (Auftragsbestätigung der Firma Rhinozeros GmbH vom 25. Juli 2022, ANr. 92070806) und die neubeschafften Trennwände für die allgemeine Toilettenanlage der Kindertagesstätte 4.533,09 EUR (Rechnung der Firma Knorz vom 20. August 2022, RNr. 222739), also insgesamt 8.987,38 EUR.

 

Das Ordinariat fördert die beantragten Maßnahmen mit 25% der Beschaffungskosten (2.246,85 EUR). Die restlichen Finanzmittel hat die Kirchenstiftung selbst aufzubringen, so dass der ungedeckte Investitionsbetrag 6.740,53 EUR beträgt.

 

Es wurde aber in der Vergangenheit keine Defiztabrechnung für die Einrichtung Kinderkrippe vorgelegt, so dass zur finanziellen Lage keine Aussage getroffen werden kann.

 

Die Beschaffungsmaßnahmen waren im Rahmen der Haushaltplanung 2022 der Gemeinde Bischberg nicht angemeldet worden. 


Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Da es sich bei dem Antrag der Filialkirchenstiftung St. Marien um Investitionsmaßnahmen zur Erfüllung einer Pflichtaufgabe der Gemeinde Bischberg handelt, beschließt der Gemeinderat Bischberg, sich an den Kosten für die Beschaffung von Mobiliar (Stühle und Betten) bzw. von Trennwänden für den Toilettenbereich zu beteiligen.

 

Nachdem die Einrichtungsteile von der gesamten Einrichtung genutzt werden, wird ein Zuschuss in Höhe von 2.246,85 EUR von der Gemeinde Bischberg gewährt. Der Eigenanteil der Filialkirchenstiftung St. Marien beträgt somit noch 4.493,68 EUR.

 

In Zukunft sind allerdings die Vergabekriterien einzuhalten und beabsichtigte Maßnahmen vor der Auftragsvergabe durch die Gemeinde Bischberg genehmigen zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Antwortschreiben zu verfassen.


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0