Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

In der Gemeinderatssitzung am 21. Oktober 2021, TOP 117 hat der Gemeinderat die vollumfängliche Überplanung des Friedhofes Bischberg beschlossen. Neben dem Altbestand soll die südliche Fläche des Pfarrgartens, die Bereiche vor dem Leichenhaus und dem Kriegerdenkmal sowie ein Teilbereich der Friedhofserweiterungsfläche in die Planung mit einbezogen werden. Für die Planungen sollten entsprechende Angebote von Landschaftsarchitekten eingeholt werden.

 

Es wurden vier Landschaftsarchitekten zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Als Grundlage zur vorläufigen Honorarermittlung diente eine vorgegebene und geschätzte Brutto-Bausumme von 1,5 Mio. EUR.

Zum Abgabetermin am 20. Juni 2022 lagen der Gemeinde vier wertbare Honorarangebote vor.

 

Um für die Wertung vergleichbare Honorarangebote zu erhalten, erfolgt die Wertung der Honorarangebote auf Basis der Netto-Bausumme und ohne die Leistungsphasen 4 und 9.

 

Das niedrigste Angebot liegt bei ca. 145.000,00 EUR und das höchste Angebot bei ca. 203.000,00 EUR (netto).

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat beschließt die Planungsleistung für den Friedhof Bischberg an den Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing. Jörg Czerwonka, Heroldsbacher Straße 52, 91353 Hausen entsprechend seines Honorarangebotes vom 8. Juni 2022 in Höhe der vorläufigen Honorarermittlung von 145.057,01 EUR (netto) zu vergeben.

 

Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im ersten Schritt werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2022 eingestellt.

 


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0