Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Der Freistaat Bayern will dies als erstes Bundesland erreichen und die Heimat so für künftige Generationen erhalten.

 

In einigen Bundesländern wurden in den letzten Jahren Klimaschutzgesetze erlassen bzw. umfassend weiterentwickelt. In Bayern besteht z.B. bisher noch keine Pflicht der Kommunen eine Wärmeplanung zu erstellen. Der Freistaat fördert den Klimaschutz und die Wärmewende jedoch durch attraktive Förderprogramme und flankiert dabei die Angebote auf Bundesebene. Das bayerische Förderprogramm „Bayerische Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz - KommKlimaFöR“ födert die Erstellung von Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten. Gefördert werden Vorhaben vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022.

 

Nach der KommKlimaFöR ist im Bereich Klimaschutz förderfähig

 

1.              die Vorbereitung der systematischen Minderung von Treibhausgasemissionen durch

·  den Aufbau und die Ausweitung eines Energie- und Klimaschutzmanagements in öffentlichen Gebäuden;

·  die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts (Konzepts zur Minderung von Treibhausgasen) durch einen externen Klimaschutzmanager; - die Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug, ggf. mit Zertifizierung

·  Bewältigung der Folgen des Klimawandels

 

2.              die Erarbeitung von Mobilitätskonzepten zur

·  Darstellung von klimaverträglichen Mobilitätsangeboten (vorwiegend) im ländlichen Raum

·  Vorbereitung von CarSharing-Angeboten (zum Beispiel Werbung für Eigeninitiativen vor Ort, Infotage).

 

3.              die Umsetzung von Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen

 

4.              die Umsetzung von Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen in Gestalt von Demonstrationsvorhaben oder Pilotprojekten.

 

Im Bereich Klimaanpassung ist förderfähig

 

1.              die Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts, das möglichst alle klimaanpassungsrelevanten Bereiche einer Kommune berücksichtigt (zum Beispiel durch die systematische Anwendung des „Klima-Checks“, insbesondere in den kommunalen Bereichen Planen und Bauen, Straßenunterhalt, öffentliche Gebäude, Ver- und Entsorgung, Bevölkerungsschutz, Gewässer 3. Ordnung).

 

2.              die Durchführung von Informations- und Weiterbildungsprogrammen, Programme zu Vorhaben für die Klimaanpassung in bayerischen Unternehmen und im Handwerk, insbesondere die Durchführung von Schulungen gemäß Weiterbildungskonzept „Betrieblicher Klimaanpassungsmanager“

 

3.              die Umsetzung von Vorhaben zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels, ausschließlich in Form von Demonstrationsvorhaben oder Pilotprojekten.

 

Die Gemeinde Bischberg ist eine Kommune mit besonderem Handlungsbedarf und kann daher Zuwendungen in Höhe bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt bekommen. Je nach Vorhaben (siehe Richtlinie) beträgt die Höchstsumme der Zuwendung zwischen 5.000,00 Euro und 1 Million Euro. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn sich die zuwendungsfähigen Ausgaben für das jeweilige Vorhaben nach dem Ergebnis der Antragsprüfung nicht auf mindestens 10 000 Euro belaufen. Davon ausgenommen sind die Durchführung von Informations- und Weiterbildungsprogrammen.

 

Es ist nicht mehr eine Frage ob, sondern nur noch wie mit den Folgen des Klimawandels umgegangen werden kann und wie die Auswirkungen bestmöglich reduziert werden können.

 

Die Gemeinde Bischberg schreibt gerade Ihren Flächennutzungsplan fort und es bietet sich daher an, die Untersuchungen im Bereich des Klimaschutzes (auch Wärme) und der Klimaanpassung mit einer entsprechenden Untersuchung (externen Klimaschutzmanager) etwas großflächiger zu betrachten. Hier kann dann bei der regionalplanerischen Bewertung die Fortschreibung der Kapitel Natur und Landschaft, Siedlungswesen und Energieversorgung inhaltlich näher konkretisiert werden.

 

Gegenstand der Untersuchung ist unter anderem ein Hochwassercheck für Kommunen, um den Hochwasserschutz für Gewässer 3. Ordnung zu verbessern, die Nachrüstung öffentlicher Gebäude mit geeigneten Dachflächen mit Photovoltaikanlagen, die Optimierung bestehender Heizungssysteme, die Förderung des kommunalen Klimaschutzes sowie kommunaler Klimaanpassungsmaßnahmen, der Ausbau von ÖPNV, Radwegen etc.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes mit Wärmeleitplanung eine ideale Ergänzung zum bisherigen Paket der Flächennutzungsplanüberarbeitung.


Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg beschließt grundsätzlich das Klimaschutzziel des Freistaates Bayern zu unterstützen. Ebenso soll soweit möglich bei der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes ein Klimaschutzkonzept mit Wärmeplanung für die Gemeinde Bischberg berücksichtigt werden.

 

Im ersten Schritt ist zur Begleitung des Fördermittelantrags- und Vergabeverfahrens ein Planungsbüro zur Erstellung eines Klimaschutz-/Wärmekonzepts in Bischberg zu suchen und noch fristgerecht ein entsprechender Förderantrag zu stellen.

 

Einer evtl. Haushaltsüberschreitung bei der HSt. 0.6100.6555 wird zugestimmt. Entsprechende Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsaufstellung 2023 zu berücksichtigen.


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0