Sitzung: 08.09.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Für den geplanten Neubau Zweifamilienhaus
mit Stellplätzen wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.
Die Entwässerung hat im Trennsystem zu erfolgen. Vor Beginn der Arbeiten
ist der Gemeinde Bischberg ein Messprotokoll über die Höhenfestsetzung
vorzulegen.
Gegen Rückstau des Abwassers aus dem Kanal hat sich der Anschlussnehmer
selbst zu schützen. Für Schäden durch Rückstau haftet die Gemeinde nicht. (§9
Abs. 5 der Entwässerungssatzung).
Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach anerkannten Regeln der
Technik herzustellen. Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontrollschacht
vorzusehen. Niederschlagswasser darf der öffentlichen Fläche nicht zugeleitet
werden (Einbau einer Entwässerungsrinne).
Die Gemeinde stimmt grundsätzlich der Verlegung der Zufahrt
des Grundstückes von der Stiegeläckerstraße auf die Schulstraße zu. Wegen der
bisherigen Erfahrungen übernimmt die Gemeinde Bischberg in diesem Bereich
keinerlei Haftung für Schäden und lehnt Baumaßnahmen zur Vermeidung des
Zuflusses von öffentlichen Oberflächenwasser auf das Grundstück und jegliche
Art des Schadensersatzanspruches ab. Aus diesem Grunde ist vom Bauherren
gegenüber der Gemeinde Bischberg eine Haftungsverzichtserklärung auszufertigen.
Vor Verfüllung der Rohrgräben ist rechtzeitig die Abnahme der verlegten
Grundleitungen bei der Gemeinde Bischberg zu beantragen.
Es
wird darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen
Herstellungsbeiträge entsprechend den gemeindlichen Satzungen zu entrichten
sind
Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
8 |
Gegen: |
0 |