Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Altortbereich von Tütschengereuth, Ringstraße 11.

 

Für die Errichtung eines Carports wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Die Oberflächenentwässerung hat über die bestehenden Hausanschlussleitungen bzw. schadlos für die benachbarten Grundstücke auf eigenem Grund zu erfolgen.

 

Die Unterschriften der Grundstückseigentümer Fl.-Nrn. 433 und 426/9, Gemarkung Tütschengereuth fehlen auf den Unterlagen.

 

Dem Antrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

8

Gegen:

0