Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Westlicher Ortsteil“.

 

Für die Errichtung eines Geräteschuppens wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.

 

Die Oberflächenentwässerung hat über die bestehenden Hausanschlussleitungen bzw. schadlos für die benachbarten Grundstücke auf eigenem Grund zu erfolgen.

 

Die Unterschriften der Grundstückseigentümer Fl.-Nrn. 455 und 456/26, Gemarkung Bischberg fehlen auf den Unterlagen.

 

Dem Antrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

8

Gegen:

0