Sitzung: 08.09.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Für die Errichtung eines Gartenhauses wird
das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans erteilt.
Die Oberflächenentwässerung hat über die
bestehenden Hausanschlussleitungen bzw. schadlos für die benachbarten
Grundstücke auf eigenem Grund zu erfolgen.
Die Unterschriften der Grundstückseigentümer
Fl.-Nr. 209/15, Gemarkung Bischberg fehlen auf den Unterlagen.
Dem Antrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
8 |
Gegen: |
0 |