Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Grundlage des Schülerbeförderungsvertrags mit der Firma Basel aus dem Jahre 1997 in der aktuellen Fassung bildet das Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchulKfrG), die Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) und die Verordnung zur Durchführung des Art. 10a des Finanzausgleichgesetzes (FAG) sowie der Art. 4 des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs (DVFAG/SchkFrG). Dieser war in der Vergangenheit schon öfters Grundlage von Tagesordnungspunkten.

 

Zuletzt hat der Gemeinderat Bischberg mit Beschluss vom 30. Juli 2020, TOP 43 der seinerzeitigen Preiserhöhung zum Schuljahr 2020/2021 von 570,00 EUR auf 620,00 EUR mit der Maßgabe zugestimmt, dass auf eine Preiserhöhung in den nächsten zwei Jahren verzichtet wird.

 

Für das laufende Schuljahr 2021/2022 teilte die Firma Basel mit Schreiben vom 20. Mai 2021 mit, dass der Schulbuspreis gehalten wird, solange keine nicht absehbaren Preissteigerungen wie Ölkrise oder politische Vorgaben eine Preisanpassung notwendig machen. Durch die neue CO²-Besteuerung und der explosiv gestiegenen Spritpreise wurde dann mit Schreiben vom 16. November 2021 eine Preiserhöhung zum 1. Januar 2022 von 620,00 EUR auf 655,00 EUR angekündigt. Kurz darauf ging eine weitere Preiserhöhung mit Schreiben vom 14. März 2022 ein. Diese konnte jedoch auf Verwaltungsweg zurückgewiesen werden.

 

Nun ging zum Ende des zweiten Jahres nach dem oben genannten Beschluss mit Schreiben vom 10. Mai 2022 eine weitere Preisanpassung von grundsätzlich 655,00 EUR auf 675,00 EUR, für die Fahrten zum Schwimmunterricht nach Baunach von 132,50 EUR auf 136,50 EUR sowie zum Verkehrsunterricht nach Burgebrach von 145,00 EUR auf 149,50 EUR ein. Dieser Preiserhöhung hat die Verwaltung erneut widersprochen so dass die Firma Basel mit Schreiben vom 24. Mai 2022 die Preisanpassung nun auf 665,00 EUR bzw. 135,00 EUR und 147,50 EUR für das kommende Schuljahr 2022/2023 gesenkt hat. Zwischenzeitlich wurde seitens der Firma Basel mit E-Mail vom 24. Mai 2022 ergänzt, dass es im laufenden Schuljahr 2022/2023 keine weiteren Preiserhöhungen geben wird.

 

Im Rahmen des neuen ÖPNV-Konzeptes des Landkreises Bamberg stehen bekanntlich zum 1. August 2024 weitreichende Änderungen an. Diese Änderungen werden sich auch auf den Schulbusverkehr auswirken. Ferner ist seitens des Landkreises Bamberg für den Schulbusverkehr eine Anbindung diverser Ortsteile angedacht, wo es bislang keine Anbindung gab. Ziel des Landkreises ist es, den Schulbusverkehr in den Linienverkehr zu integrieren. Seitens der Verwaltung wurde diesbezüglich auch schon bei Herrn Hammrich bzw. Herrn Strauß aus dem Landratsamt Bamberg vorgesprochen. Eine entsprechende Rückmeldung steht noch aus.

 

Im Rahmen der regelmäßigen Schülerbeförderung behilft sich die Gemeinde Bischberg seit Jahren mit dem freigestellten Schulbusverkehr, soweit keine Beförderung über den Linienverkehr möglich ist. Wo die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Schüler nicht möglich oder zumutbar ist, kann – außerhalb des öffentlichen Linienverkehrs – ein „freigestellter Schulbusverkehr“ nach der Freistellungsverordnung (FrStllgV) organisiert werden. Der ursprüngliche Vertrag mit der Firma Basel gilt seit 1. September 1997 und müsste rechtlich gemäß § 31 KommHV ausgeschrieben werden. Bei Schulbusverträgen handelt es sich um Daueraufträge i. S. des § 3 Abs. 10 und 11 VgV, bei denen der geschätzte Auftragswert von 48 Monaten Berechnungsgrundlage sein wird. Der „europäische Schwellenwert“ von 221.000,00 EUR netto zur europaweiten Ausschreibung ist daher im Falle unserer Kommune erreicht.

 

Inhalt der Schulbusverträge sind die allgemeinen Leistungspflichten des Auftragnehmers, der betriebliche Leistungsumfang, die Vergütung (i.d.R. nach Besetzung, Kilometer), mögliche Preisanpassungen, Fahrpläne, Routen, Zeiten, die Streckenführung sowie anzufahrende Haltestellen, die Vertragsdauer und Kündigungsfristen, die Haftung und Versicherung sowie mögliche Vertragsstrafen etc. Darüber hinaus können noch weitere Vorgaben qualitativer Art, zum Beispiel sicherheitsrelevante Vorgaben gemacht werden. Aufgrund der aktuellen Situation vor Ort und am Markt und der unkalkulierbaren Faktoren sollte daher im Vorfeld eine Ausschreibung genau überlegt werden. Aus Sicht der Verwaltung macht es im Moment auch aufgrund der noch unbekannten Ausgestaltung der neuen Schulbusverträge des Landkreises wenig Sinn, den Schulbusverkehr in der Gemeinde Bischberg neu auszuschreiben.

 

Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung der Preisanpassung der Firma Basel zum Beförderungsvertrag nachträglich noch zum 1. Januar 2022 bzw. ab dem 1. August 2022 zuzustimmen und den Beschluss des Gemeinderates vom 30. Juli 2020, TOP 43, entsprechend aufzuheben. 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg hebt den Gemeinderatsbeschluss vom 30. Juli 2020, TOP 43, auf und stimmt der Preisanpassung der Firma Basel nachträglich zum 1. Januar 2022 für das Schuljahr 2021/2022 bzw. ab 1. August 2022 für das Schuljahr 2022/2023 zu.

 

Der sich aus der Preiserhöhung ergebenden Haushaltsüberschreitung durch die Mehrkosten bei der Schülerbeförderung HSt. 2901.6391 wird zugestimmt. 


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

1