Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 1. März 2022 auf Beteiligung der Bürgerschaft bei der Entscheidung über die Verwendung des Grundstücks und der Gebäude „Hauptstraße 51“ in Bischberg dient zur Kenntnis.

 

Die Übergabe der Haus- und Grundstücksschlüssel ist erfolgt. Bei einer Begehung vor Ort hat sich gezeigt, dass man zunächst wichtige Sicherungsmaßnahmen am Grundstück und Gebäude durchführen muss. Nach der ersten Inaugenscheinnahme des Objektes zeigt sich, das Gebäudeteile einsturzgefährdet sind. Es wäre zunächst ein Statiker hinzuzuziehen, um zu prüfen, was erhalten werden kann. Lediglich das Hauptgebäude und der markante Treppenaufgang stehen unter Denkmalschutz. Erst wenn geklärt ist, was bautechnisch erhalten werden kann, kann auch über eine Bürgerbeteiligung nachgedacht werden.

 

Ferner sollte sich der Gemeinderat zunächst selbst Gedanken machen, welche Räumlichkeiten oder Objekte mit welcher Nutzung in Zukunft zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 2. Juni 2022, TOP 57, eine Prioritätenliste beschlossen, wonach die Sanierung des Anwesens erst im Jahr 2027/2028 umgesetzt werden soll.

 

Bereits im Hinblick auf die genannten Punkte ist eine Bürgerbeteiligung zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu früh terminiert.

 

Außerdem braucht man aufgrund der zu erwartenden Kosten für eine Generalsanierung des Anwesens entsprechende Fördermittel. Diese könnten auch eine eventuelle Bürgerbeteiligung vorsehen.

 

Deshalb sollte eine Bürgerbeteiligung erst zu einem späteren Zeitpunkt ins Auge gefasst werden.


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 1. März 2022 auf Beteiligung der Bürgerschaft bei der Entscheidung über die Verwendung des Grundstücks und der Gebäude Hauptstraße 51 in Bischberg wird zum jetzigen Zeitpunkt zurückgestellt. Grundsätzlich steht jedoch der Gemeinderat dem Antrag positiv gegenüber.

 

Zunächst sind aber noch verschiedene Aspekte zu klären, wie die Untersuchung der Bausubstanz durch einen Statiker, eigene Überlegungen des Gemeinderats hinsichtlich einer möglichen Nutzung des Gebäudes bzw. Grundstücks sowie Voraussetzungen für die Inanspruchnahme möglicher Fördergelder.

 


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0

 

Gemeinderat Georg Schmitt war ab TOP 72 anwesend.